Androische Föderation

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Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung der Republik Tropika

Präambel
Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signarstaaten erklären beide Nationen eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.

§1. Anerkennung
Die Nationen Andro und Tropika erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.

§2. eziehungen
eide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische eziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.

§3. Wirtschafts & Aufbauhilfe
Die Föderale Republik Andro leistet der Republik Tropika Wirtschafts- und Aufbauhilfe in Form von Technikern, Ingenieuren, Ausbildern und Material. Hierbei vereinbaren beide Regierungen das Ausmaß der benötigen Unterstützung. Die Förderungen bleiben unentgeldlich und sind nicht zurück zu zahlen.
Es wird ein seperater Handelsvertrag angestrebt.

§4. Ausbildungsunterstützung
Andro gewährleietet Tropika den eistand bei der Ausbildung von Lehrern, Hochschulmitarbeitern, wissenschaftlichem Personal in allen technischen und nichttechnischen ereichen in Form von Ausbildern und Lehrpersonal aus Andro.

§5. Unterstützung beim Aufbau nationaler Sicherheitskräfte
Die Föderale Republik leistet der Republik Tropika Unterstützung beim Auf- und Ausbau ihrer nationalen Einheiten und Streitkräfte. Hierfür werden alle androischen Einheiten in einer oder auf mehrere tropikanische asen oder Kasernen verteilt. Die androischen Einheiten sorgen selbst für ihre Versorgung. Der Seehafen von Tropika City dient als logistischer Ausgangspunkt für die weiteren Hilfsmaßnamen für Tropika.
Weiterhin versorgt Andro Tropika mit den benötigten militärischen Gütern sowie Ausbildern für ihre Armee.
Die Anzahl der auf der Tropika stationierten Einheiten darf 1000 Mann militärisches und 5000 Mann ziviles Personal nicht ohne Absprache mit der Regierung Tropikas übersteigen.
Über die weitere Stationierung von benötigten Einheiten oder Gerätschaften für die Unterstützung haben beide Regierung zu einem späteren Zeitpunkt zu verhandeln.

§6. Schlussakte
Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signarmacht das Abkommen für eendet erklärt.
Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.

Koskow den 3. Mai 2011