Androische Föderation

Normale Version: [Konvention] Konvention über die Ächtung von Massenvernichtungswaffen
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Konvention über die Ächtung von Massenvernichtungswaffen
Anerkennend der Unmenschlichkeit und des durch ihren Einsatz ausgelösten Leides,
In der Hoffnung auf eine Welt ohne solche Waffen hinzuarbeiten,
erklären die unterzeichneten Staaten:

Abschnitt I - Verzicht auf Massenvernichtungswaffen

Artikel 1
Die unterzeichneten Staaten verzichten auf den Einsatz, die Herstellung, den esitz und die Lagerung von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen sowie auf die Weitergabe von Plänen zum au derselben.

Artikel 2
ei Inkrafttreten dieser Konvention eventuell vorhandene atomare, biologische und chemische Waffen werden schnellst möglich unbrauchbar gemacht und vernichtet.


Abschnitt II - Inkrafttreten, Laufzeit, eitritt, Austritt

Artikel 3
(1) Diese Konvention tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, wenn sie durch das Kaiserreich Chinopien sowie die Föderale Republik Andro ratifiziert wurde und die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden soll schnellstmöglich in Qianlong erfolgen.
(2) Diese Konvention hat unbegrenzte Laufzeit und Gültigkeit.

Artikel 4
(1) Dieser Konvention können weitere Staaten durch Akzession und Hinterlegung der Akzessionurkunde beim Depositar beitreten. Der Depositar notifiziert den Mitgliedsstaaten den eitritt von neuen Mitgliedsstaaten. Mit einer Akzession eines neuen Mitgliedsstaates geht keine Pflicht für die sonstigen Mitgliedsstaaten einher, den neuen Mitgliedsstaat auf die ein oder andere Weise anzuerkennen.
(2) Zum Depositar wird die Kaiserliche Reichsregierung bestimmt.

Artikel 5
(1) Mitgliedsstaaten können mit einer Frist von 4 Wochen aus dieser Konvention austreten. Der Austritt ist dem Depositar anzuzeigen. Der Depositar notifiziert den Mitgliedsstaaten den Austritt von Mitgliedsstaaten.
(2) Sofern einer der Mitgliedsstaaten, durch deren Ratifikation diese Konvention in Kraft tritt, aus dieser austritt, bleibt sie für alle anderen Mitgliedsstaaten in Kraft.