Androische Föderation

Normale Version: [Gesetz] Mautgesetz (MautG)
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Gesetz über die Einführung einer allgemeinen Gebührenpflicht auf Republikstraßen

§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz gilt für alle PKWs und LKWs die in der Föderalen Republik Andro verkehren.
(2) Die Maut wird nur auf Autobahnen erhoben.
(3) Die Einnahmen dürfen nur für den Straßenbau und Erhalt eingesetzt werden.

§ 2 Mautbeträge
(1) Die Mautbeträge sind wie folgt gestaffelt:
-7 Tage
PKW: 5 ARW
LKW: 7 ARW
-31 Tage
PKW: 12 ARW
LKW: 20 ARW
-1 Jahr
PKW: 22 ARW
LKW: 35 ARW

§ 3 Mautbefreiung
Von der Maut befreit sind folgende Fahrzeuge:
-der Polizei
-der Feuerwehr
-der Armee
-Rettungsdienste
-Diplomatenfahrzeuge
-Regierungsfahrzeuge

§ 4 Vignetten
(1) Mautvignetten sind im Innenministerium erhaltbar.
(2) Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Maut.
(3) Die Polizei kann ußgelder bei Verstößen aussprechen.

§ 5 Verstöße
(1) Wer ohne eine Mautvignette fährt wird mit einer Strafe von 100 ARW bestraft.
(2) Wer mehr als funf mal ohne Vignette kontrolliert wird muss 500 ARW Strafe zahlen.
(3) Wer mehr als acht mal ohne Vignette kontrolliert wird, verliert seinen Führerschein für einen Monat und muss 1000 ARW ußgeld zahlen.
(4) Wer mehr als 10x binnen eines Jahres ohne Vignette kontrolliert wird, begeht eine Straftat die vor Gericht gehandet wird. Ein Freiheitsentzug ist möglich.

§ 6 In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.