Androische Föderation

Normale Version: [Gesetz] Föderales Polizeigesetz (FPolG) **
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Föderales Polizeigesetz

§ 1 Präambel
Dieses Gesetz regelt den Aufbau der androischen Polizei.

§ 2 Polizei
(1)Die Polizei der
Förderalen Republik sorgt für die innere Ordnung und Sicherheit.
Sie bekämpft die Kriminalität, kontrolliert und überprüft den Verkehr und Firmen.
(2) Die Polizei untersteht dem Innenministerium.
(3) Der Innenminister ernennt den Polizeipräsidenten der Föderalen Republik.
(4) Die Polizei teilt sich in mehrere Kommandos auf:
-Schutzpolizei
-Ordnungspolizei
-Kriminalpolizei
-Grenzschutz
-Wasserpolizei
-Antiterroreinheit SOBR
-Sonderkommando OMON
(5)Die Schutzpolizei sorgt für die Sicherheit in den Städten und auf dem Land. Es regelt und überprüft den Verkehr, unterstützt die Kriminalpolizei und hält die öffentliche Ordnung aufrecht.
(6) Die Ordnungspolizei sorgt für die Ordnung bei Demonstrationen, dass verwaltungstechnische und rechtliche Bestimmungen eingehalten werden, wie Lärmschutz, Verschmutzung, Öffnungszeiten. Sie arbeitet vor allem in urbanem Gebiet und sorgt dort für die Einhaltung von Regelungen.
(7)Die Kriminalpolizei fahndet nach Schwerkriminellen. Diese sind Mörder, Vergewaltiger, Steuerhinterzieher, Korruption, Staatsverbrechen. Sie sucht auch verschollene oder vermisste Personen und arbeitet mit der Schutzpolizei zusammen.
( 8 ) Der Grenzschutz überwacht die Grenzen, Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen Andros. Illegale Grenzüberschreitunten oder illegale Einwanderer werden durch sie aufgehalten und inhaftiert.
(9)Die Wasserpolizei und Küstenwache kontrolliert und schützt die Binnen, Seen und Meeresgewässer Andros. Siekontrolliert Binnenschiffe, Schiffe auf Seen und Schiffe innerhalb der Hoheitsgewässer Andros. Sie hilft auch Schiffsbrüchigen und Schiffen in Seenot.
(10) Die Antiterroreinheit SOBR dient zur Bekämpfung terroristischer und mafiöser Strukturen und deren Mitglieder.
(11)Die Sondereinheit OMON ist bei schweren Auseinandersetzungen, Unruhen oder Demonstrationen einzusetzen, bei denen die Schutz- und Ordnungspolizei Unterstützung benötigt. Sie bildet zudem die Bereitschaftspolizei.
(12) Die Polizei hält sich stets an Verfassung und Gesetz.
(13)Die Polizei ist für den Schutz der Bevölkerung im Alltag allgemein verpflichtet.

§ 3 Sonstiges
(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.