Androische Föderation

Normale Version: [Vertrag] Friedensvertrag mit dem Neuenkirchener Reich
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Friedensvertrag zwischen dem Neuenkirchner Reich und Andro

Geeint im ewußtsein, daß Andro einer schwer lastenden in der Kriegserklärung an das Neuenkirchner Reich resultierenden Verantwortung unterliegt, verbunden im Wissen darüber, daß Andro bündnispolitischen Verpflichtungen nachkam, gleichsam ob der zu verhindern gewesenen zahlreichen Todesopfer und weiterer Schäden in Trauer, beiderseitig gewillt, gleiches oder ähnliches nie wieder geschehen zu lassen, schlossen das Neuenkirchner Reich und der Nachfolger der Sozialistischen Sowjetunion Andro, das Zarenreich Andro, nachstehenden Friedensvertrag.

Artikel 1
(1) Die Gebiete nördlich der Linie Koskow-Kramatorsk-Gischtabat-Mitroyarsk gelten bis zum 31. Dezember Anno 2007 als vom Neuenkirchner Reich besetzt.
(2) Andro ist dazu verpflichtet, Seine Majestät Regierung über sämtliche getroffenen Entscheidungen, die das vom Neuenkirchner Reich besetzte Gebiet sowohl direkt als auch indirekt betreffen, zu informieren. In seiner Eigenschaft als esatzungsmacht besitzt Seine Majestät Regierung ein Veto-Recht.
(3) Die Neuenkirchner Truppen werden in den besetzten Gebieten sich der Requisitionen in Naturalien und in Geld enthalten.

Artikel 2
Seine Majestät Regierung wird nach eigenem Ermessen für die Zeit der esetzung Streitkräfte und zivile Dienststellen in jedem beliebigen Teil der besetzten Gebiete stationieren.

Artikel 3
(1) Das Neuenkirchner Reich erhält das Recht, einen Stützpunkt mit Meereszugang in Andro als Ausgleich für Reparationen zu errichten.
(2) Über die genauen Modalitäten diesbezüglich wird in gesonderten Gesprächen befunden werden.

Artikel 4
Seine Majestät Regierung wird fortfahren, im Einvernehmen mit der androsischen Regierung, die Kriegsgefangenen zurückkehren zu lassen.


Für das Zarenreich Andro

Iwan I


Für das Neuenkirchener Reich

Seyne kaiserliche Majestät Heinrich Louis

Geschehen zu Neuenkirchen-Stadt, den 13. August 2007.