Androische Föderation

Normale Version: [Vertrag] Vereinbarung über den Waffenstillstand zwischen der Aurorian Confederation und der Republik Andro
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Vereinbarung über den Waffenstillstand zwischen der Aurorian Confederation und der Republik Andro

Die Vertragsparteien handelten im Rahmen einer Konferenz am 29. September 2010 im Großherzogtum Arcor, unter Anwesenheit von Principate Sam Third für die Aurorian Confederation, Herrn Janislaw Pietarow für die Republik Andro, Großherzogin Carmen I. in Ihrer Eigenschaft als Mediatorin und Staatskanzlerin Mieke aumgartner in ihrer Eigenschaft als Zeugin des Gesprächs folgende Vereinbarung aus:


1. Die Regierung der Republik Andro erklärt öffentlich, dass sie die alleinige Schuld an der militärischen Auseinandersetzung am 25.09.2010 im Orceanischen Meer zwischen der Republik Andro und der Aurorian Confederation trägt.

2. Die Regierung der Republik Andro wird sich öffentlich bei allen verwundeten aurorianischen Soldaten und die hinterbliebenen Familien entschuldigen.

3. Die Regierung der Republik Andro veranlasst die umgehende Freilassung der sich in ihrer Gefangenschaft befindlichen aurorianischen Soldaten.

4. Die Republik Andro zahlt eine Entschädigungsleistung für die verwundeten und gefallenen Soldaten, sowie ihre hinterbliebenen Familien in Höhe von insgesamt 29.000.000 $

5. Des weiteren zahlt die Republik Andro eine Entschädigungsleistung für die sich in ihrer Gefangenschaft befindlichen Soldaten in Höhe von 50.000 pro Soldat.

6. Die Aurorian Confederation verpflichtet sich Ärzte, Wissenschaftler und Techniker in die Republik Andro zu übersenden, welche bei der medizinischen Versorgung der durch die Kriegshandlungen verwundeten Personen, sowie der eseitigung der Schäden, welche durch EMP-Waffen des reekza bunda entstanden sind, Hilfestellung leisten.

7. Die Republik Andro verpflichtet sich zur lückenlosen Aufklärung der Umstände, die zu den Vorfällen im Orceanischen Meer führten und der damit einhergehenden Verurteilung der verantwortlichen androischen Offiziere.

8. Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich für die Zukunft zur gemeinsamen Flottenarbeit in Form von Offiziersaustauschprogrammen, gemeinsamen Manövern im renzianischen Raum, sofern dies beide Parteien wünschen, sowie seitens der Aurorian Confederation zur Öffnung der huanghzounesischen Häfen und Verfügungstellung von Militärberatern der Aurorian Navy.

9. Die Marineeinheiten beider Nationen verpflichten sich zur Veranstaltung eines gemeinsamen Seegottesdienstes zum Gedenken der gefallenen Soldaten an der Stelle der Kampfhandlungen im Orceanischen Meer.

10. Während der Verhandlungen herrscht zwischen beiden Vertragsparteien Waffenstillstand, der nach Erfüllung der Verbindlichkeiten beibehalten wird.