Androische Föderation

Normale Version: Botschaft der ehemaligen Adelsrepublik Anturien (leerstehend)
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Andro hat den Dialog gesucht. Mit der PK wie mit einzelnen Mitgliedern. Und wir haben nun auch eingeladen. Das wurde ebenso im Vorfeld angekündigt und jeder hat es gelesen. Wenn die PK Mitglieder nun aus minderen Gründen der Konferenz fernbleiben, haben wir unseren Teil erfüllt.
Zumal eine Einladung "im Auftrag, i.A." impliziert, dass der Präsident eingeladen hat.
Man kann reden oder man kann handeln. Wir handeln und laden ein bevor die PK sich weiter in Rage redet und am Ende Bomber über der Arktis kreisen.
Anturien erwägt aufgrund der Umstände unter Berücksichtigung der Gesamtlage an der Konferenz teilzunehmen, vermutlich allerdings nur auf Regierungsebene vertreten.
Eingeladen sind die Staaten bzw. Regierungen. Wir freuen uns über jeden Teilnehmer und sind nicht verbittert, wenn nicht ihre Staats- oder Regierungsoberhaupt erscheint, wenngleich wir uns darüber natürlich freuen würden.
Seperate Gespräche sind natürlich auch möglich, da man sich schon länger nicht mehr unterhalten hat.
Angesichts der Äußerungen Ihres Präsidenten darf man wohl davon ausgehen das die Konferenz gescheitert ist. So wie wir informiert sind nehmen wohl nur USA, Chinopien und ggf. wir selbst an der Konferenz teil. Keiner dieser Staaten ist befugt im Namen der Polkonvention zu sprechen.
Allerdings denken wir auch das es Sinn macht sich mal wieder auf höchster Eben zu unterhalten, das ist in der Tat schon sehr lange her.
Von daher würde die Reichsregentin gerne zu einem Staatsbesuch kommen wenn Ihnen das Recht ist. Es bietet sich terminlich an das nach der androsische Präsidentenwahl zu legen.
Wenn die PK-Mitglieder wie schon 2012 nicht zu einer Konferenz erscheinen, dann darf man sich nicht wundern, wenn die Diplomatie scheitert. Wer sich dem Gespräch verweigert, trägt nicht zur Lösung der Probleme bei.
2010 sollte die Welt daraus gelernt haben, was eine mangelnde Kommunikation bedeutet. Wir haben uns an die PK, wie einzelne PK Staaten gewandt, und schon dort sind wir auf recht taube Ohren gestoßen.
Diese Konferenz könnte der letzte diplomatische Versuch sein, die Lage zu beruhigen.
Wer meint, dies se i ein Schachzug oder Andro sonne sich im Glanz seiner Gastgeberschaft, der irrt oder sitzt auf einem hohen Ross.
Aus diesem Grunde hat sich Anturien auch entschlossen an der Konferenz, vertreten durch eine Sonderbeauftragte, teilzunehmen.
[Bild: siegel_klein_am.png]

S T E L L U N G N A H M E
der Reichsregentin der Adelsrepublik Anturien
zum Vertragsentwurf
des Internationalen Hochkommissariat für die Polgebiete
und der Föderalen Republik Andro
vom 31.03.2014

Die Adelsrepublik Anturien ist der Auffassung das ein Vertrag der als Text "sind mit Zustimmung des Hohes Rats des Hochkommissariats, bestehend aus den Vertretern" und anschließender Nennung sämtlicher derzeitiger Mitgliedsstaaten unter Nennung der Adelsrepublik Anturien der ausdrücklichen Zustimmung aller genannten Länder bedarf, darunter der Adelsrepublik Anturien, welche für solche Verträge in Ihrer Verfassung die Zustimmung des anturischen Parlamentes vorsieht.

Der amtierende Hochkommissar Jónas Sigurðsson der Polkonvention erkläre statdessen wörtlich:
"Der Hohe Rat entscheidet nicht einstimmig, sondern mit relativer Mehrheit, und eine Ratifikation der Staaten ist nicht notwendig. Auch wenn wir jetzt namentlich aufzählen, wer im Moment im Hohen Rat sitzt und mitentscheidet, der Vertragspartner ist nach wie vor das Hochkommissariat, nicht die Einzelstaaten. Das ist für mich auch eine unverhandelbare Bedingung - wenn Andro das nicht will, dann gibt es eben keinen Vertrag."

Bedauerlicherweise verweigerte der amtierende Hochkommissar Jónas Sigurðsson sich dem Ansinnen der Adelsrepublik Anturien die Adelsrepublik Anturien aus dem Vertragsentwurf zu löschen nachdem deutlich wurde das das anturische Parlament dem Vertrag nicht zustimmen würde. Grund sind weniger inhaltliche Bedenken als vielmehr die Rechtsauffassung das das Internationalen Hochkommissariat für die Polgebiete überhaupt nicht befugt ist so einen Vetrag abzuschließen und selbiger keinerlei Rechtswirksamkeit erlangen kann.

Die Adelsrepublik Anturien verurteilt die illegale Haltung des amtierenden Hochkommissars Jónas Sigurðsson auf das schärfste und sieht diese Haltung als direkten Angriff auf die Souveränität der Adelsrepublik Anturien an selbst über Verträge zu entscheiden die sie eingehen will.

Aus diesem Grunde wird Herr Jónas Sigurðsson im Hoheitsgebiet der Adelsrepublik Anturien zur unerwünschten Person erklärt und es ihm untersagt selbiges zu betreten oder in welcher Form auch immer zu überqueren.

Die Föderale Republik Andro wird gebeten die Ansichten der Adelsrepublik Anturien bezüglich des Vertrages zur Kenntnis zu nehmen, insbesondere das man bezüglich dieses Dokumentes weder Vertragspartner ist noch irgendwelche Dinge dieses Vertrags als für die Adelsrepublik Anturien rechtswirksam ansieht.
Die Föderale Republik Andro teilt die Rechtsauffassung der Adelsrepublik Anturien insofern, als das Internationale Hochkommissariat für die Polargebiete über keine eigene Rechtsfähigkeit verfügt und demzufolge auch nicht über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit Drittstaaten verfügt.
Dies ergibt sich zum einen daraus, dass eine solche Kompetenz in der Polarkonvention zunächst nicht expressis verbis geregelt wird oder auf andere Weise konkludent Bezug genommen oder vorausgesetzt wird. Zum anderen spricht der Wortlaut des 1. Zusatzprotokolls selbiger Konvention dagegen. Dieser verleiht dem Internationalen Hochkommissariat ausdrücklich eine begrenzte Kompetenz zum Abschluss eines Gebäudevertrages mit dem Königreich Albernia. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass das Internationale Hochkommissariat gerade nicht über eine allgemeine Vertragsschlusskompetenz verfügt, andernfalls wäre eine Regelung wie sie im 1. Zusatzprotokoll der Konvention getroffen wurde überflüssig.
Zuletzt ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der Polarkonvention, insbesondere den Verhandlungen, welchen die Föderale Republik Andro einst beiwohnte keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gründung einer supranationalen Organisation mit entsprechenden Vertragsschlusskompetenzen intendiert war. Vielmehr ist stets von einer intergouvermentalen Organisation auszugehen, welches auch von anderen Mitgliedsstaaten der Polarkonvention, wie zum Beispiel der Adelsrepublik Anturien so gesehen wird.
Aus dem Vorgenannten ergibt sich daher, dass das Internationale Hochkommissariat nicht zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit Drittstaaten, wie der Föderalen Republik Andro berechtigt ist und folglich solche "Verträge" als völkerrechtliches Nullum anzusehen sind.

Soviel zu den rechtlichen Ausführungen, welche unter Federführung von Gospodin Fornikow, Präsident des Föderationsgerichtshof und ausgewiesener Experte im Öffentlichen Recht, insbesondere im Völkerrecht und Professor an der Universität Korgowska zu Sumgait, erstellt worden sind.

Aus dieser rechtlichen Expertise folgt für die Föderale Republik Andro daher zwingend, dass das Internationale Hochkommissariat nicht Vertragspartei eines wie auch immer gearteten völkerrechtlichen Vertrages sein kann. Aufgrunddessen wird die Föderale Republik Andro auch keinen völkerrechtlichen Vertrag mit dem Internationalen Hochkommissariat abschließen.
SimOff
Ich bin derzeit leider erkrankt und kann deshalb nicht adäquat auf Sachen wie Polvertrag etc. reagieren - Sorry.
Die Operation ist am 3.9., kurz danach stehe ich hoffentlich wieder voll zur Verfügung
[Bild: siegel_klein_am.png]

M I T T E I L U N G

Nachdem einmal mehr Informationen von tvAndro an die Öffentlichkeit gelangt sind die nach Ansicht der anturischen Regierung zumindest spionageähnliches Handeln voraussetzen und die auch Äußerungen der anturischen Reichsregentin umfaßten, sieht sich Anturien gezwungen Maßnahmen zu ergreifen:

- tvAndro wird von Anturien offiziell als Organisation die aktiv Spionage betreibt angesehen
- gemäß dem Grundlagenvertrag zwischen Anturien und Andro Para. 4 wird tvAndro jedwede Tätigkeit auf anturischem Boden untersagt
- jedem Angehörigen tvAndro ist es ab sofort verboten Hoheitsgebiet der Adelsrepublik Anturien zu betreten; Mitglieder dieser Organisation die sich derzeit in Anturien aufhalten haben 24 h Zeit das Land zu verlassen. Wer danach auf anturischem Hoheitsgebiet angetroffen wird, wird umgehend zwangsweise abgeschoben.


Als zusätzlich Information verweise ich auch noch diese Erklärung:
http://forum.albernia.de/index.php/Threa...e-Sitzung/
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