Androische Föderation

Normale Version: [03-03-14122011] Gesetz zur Änderung des Diplomatiegesetzes
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Gesetz zur Änderung des Diplomatiegesetzes

§1. Allgemeines
Dieses Gesetz ändert den §5. des Diplomatiegesetzes wie folgt:

§ 5 Botschaften, Konsulate und Vertretungen
(1) Botschaften anderer Staaten gelten als unverletzlich und dürfen ohne Genehmigung der Botschaft vom Gastland nicht betreten werden. Sie sind jedoch nicht exterritorial.
...
(6) Staaten ohne vertragliche Bindung können ein Konsulat beantragen, dass als Vertretung gilt, nicht aber den Status einer Botschaft genießt.

§2. Schlussbestimmung

Die Änderungen treten mit Verkündung in Kraft

Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.
Wasche Deputati,

ich möchte der Duma einige Änderungensvorstellungen bezüglich des Diplomatiegesetzes unterbreiten,
Zum einen soll das Botschaftsgelände nicht exterritortial sein. Es ist eine veraltete Meinung, das dies so wäre und wird seit gut einem Jahr von keinem Staat mehr verlangt.
Andro hat es bereits in einer Weisung angekündigt.

Zweitens, sollen Konsule in das Corps Diplomatique aufgenommen werden um als vollwertige Diplomaten samt Immunität zu gelten. Derzeit ist das nicht der Fall und ich empfinde dies als etwas hinderlich.

Spasiba.
Wasche Kolega,

ich denke dem kann man zustimmen.
Gospodin President, wasche kolega,

die Fraktion der KP hat keine Einwände gegen diesen Änderungsvorschlag.
Gospodin President, wasche kolega,

ich beantrage die Einleitung der Abstimmung zu diesem Gesetz.
Stimmen Sie den Änderungen des Diplomatiegesetzes zu?

[_]Da
[_]Njet
[_]Wozderschanije


Dauer: 7 Tage, bitte Stimmzahl angeben.
Stimmen Sie den Änderungen des Diplomatiegesetzes zu?

[50]Da
[_]Njet
[_]Wozderschanije


Dauer: 7 Tage, bitte Stimmzahl angeben.
Stimmen Sie den Änderungen des Diplomatiegesetzes zu?

[25]Da
[_]Njet
[_]Wozderschanije


Dauer: 7 Tage, bitte Stimmzahl angeben.
Stimmen Sie den Änderungen des Diplomatiegesetzes zu?

[51]Da
[_]Njet
[_]Wozderschanije


Dauer: 7 Tage, bitte Stimmzahl angeben.
Hiermit angenommen.