Androische Föderation

Normale Version: Exekutivgewalt des Volksratsvorsitzenden der Provinz Mostowskaja
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
[briefamin]
Uka über die Exekutivgewalt des Volksratsvorsitzenden der Provinz Mostowskaja

§1. Exekutivgewalten
(1)Mit der Wahl des Volksratsvorsitzenen in der Provinz Mostowskaja gehen die Gewalten und Kompetenzen die in der mostowskaischen Verfassung, dem Gesetz zur Gliederung und Einrichtung der Verwaltung der Gouvernements und Kommunen sowie die Rechte auf die die Föderale Republik gemäß Verfassung verzichtet über.
(2)Diese Rechte sind:
-Provinzgericht für Zivilangelegenheiten
-Baurecht von Straßen und Regierungs- und Verwaltungsgebeäuden
-Provinzfinanzrecht
-Kontrolle über die Handlungen der untergeordneten Verwaltungsebenen
-Kontrolle über die obersten Provinzbehörden
-Bau von Hochschulen in Absprache mit der Föderalen Republik
-Vereinsrecht

§2. Person
Die Person die gemäß mostowskaischer Verfassung zum Volksratsvorsitzenden gewählt ist, erhält automatisch durch den Ministerpräsidenten der Föderalen Republik Andro die exekutiven Vollmachten im Range eines Regierungspräsidenten. Der Volksratspräsident kann sich fortan "Präsident der Provinz Mostowskaja" kurz "Präsident" nennen.[/briefamin]