Androische Föderation

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Verfassung der Provinz Ribir

Präambel
Die Provinz Ribir bekennt sich als fester Bestandteil der Föderalen Republik untrennbar und auf ewig zu Andro.
Ribir sorgt weiterhin für die Sicherheit und die Freiheit seiner Bürger sowie den Schutz und das Zusammenleben aller Volksgruppen und Minderheiten auf seinem Gebiet

§1. Die Provinz

Die Provinz Ribir ist ein Teil der Föderalen Republik Andro. Sie besteht aus den beiden Gouvernements Tanuwaskaja und Ribirskia. Die Hauptstadt der Provinz Ribir und gleichzeitig Regierungssitz ist Gischtabat.

§2. Bürger- und Menschenrechte

Die Bürger der Provinz Ribir besitzen die unantastbaren Menschen- und Bürgerrechte, die Ihnen durch die androische Verfassung zugesichert werden.
Alle Bürger der Föderalen Republik Andro, deren Erstwohnsitz in Ribir ist, besitzen das passive und aktive Wahlrecht auf Provinzebene.

§3. Legislative

(1)Die legislative Gewalt der Provinz Ribir spiegelt sich in einer Versammlung aller Bürger, dem Provinzkonvent, wieder.
(2) Der Provinzialkonvent wählt alle 6 Monate einen Pairs, der die Provinz in der Duma vertritt. Der Pairs ist nur seinem Gewissen verpflichtet und darf nicht durch Beschlüsse des Konvents beeinflusst werden.
Wenn dem Pairs von 25% der wahlberechtigten Bürger das Misstrauen ausgesprochen wird, muss innerhalb von 14 Tagen ein neuer Pairs gewählt werden.
(3)Der Provinzialkonvent hat in allen nicht von der nationalen Regierung beanspruchten Bereichen das Recht Gesetze zu erlassen. Nationale Gesetze dürfen nicht durch Provinzialgesetze eingeschränkt werden.


§4 Exekutive

Der Provinzkonvent der Provinz Ribir wählt alle zwei Monate aus seiner Mitte einen Provinzrat.
Dieser Provinzrat bildet die Exekutive der Provinz Ribir. Ihm untersteht die Miliz der Provinz Ribir, soweit keine anderslautende Gesetze oder Ukas durch die Föderation erlassen werden.
Der Provinzrat führt die von dem Provinzkonvent erlassenen Gesetze aus und ist das Haupt der Provinzverwaltung der Provinz Ribir.
Dem Provinzrat steht der Vorsitzende des Provinzrates vor, welcher die Sitzungen des Provinzrates leitet, die Provinz nach innen und außen vertritt und die Provinzverwaltung leitet.
Der Vorsitzende des Provinzrates wird durch den Provinzkonvent alle zwei Monate aus seiner Mitte gewählt.

§5. Judikative

Die Richter der Provinzgerichte müssen nach Vorschlag durch den Provinzkonvent von der Duma bestätigt werden.

§6. Änderungen

Die Änderung der Verfassung der Provinz Ribir bedarf der Zustimmung von 2/3 der Bürger.