Androische Föderation

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Zitat: Diplomatiegesetz

Präambel
Dieses Gesetz regelt den Status von Diplomaten, Botschaftern, Gesandten und anderen diplomatischen Vertretern anderer Länder in Andro

§1. Agrément
(1)Ein Staat der zu Andro diplomatischen Kontakt aufnehmen will und dazu einen Diplomaten nach Andro entsendet, muss zuerst ein Agrément an Andro entsenden indem der zu endsendende Diplomat genannt wird.
(2)Sobald Andro diesem zustimmt kann der Diplomat einreisen und gilt als "perona grata" (willkommener Mensch)
(3)Hat Andro das Agrément angenommen, kann die Akkreditierung folgen.
(4)Andro kann das Agrément auch verweigern, worauf der entsendende Staat einen neuen Diplomaten benennen muss.
(5)Das Agrément wird vom Außenminister entgegengenommen.
(6)Der Zar und/oder die Regierung können das Agrément annehmen oder ablehnen.


§2. Akkreditierung
(1) Die Akkreditierung beglaubigt Andro, dass der Diplomat des entsendeten Staate als Botschafter oder Diplomat mit der völkerrechtlichen Bevollmächtigung eben jenes arbeiten kann.
(2)Er erlangt mit der Akkreditierung die diplomatische Immunität.
(3)Die Akkreditierung nimmt der Zar oder ein Stellvertreter entgegen und bestätigt diese.
(4)Ist die Akkreditierung erfolgt, kann der Diplomat seine Arbeit aufnehmen.
(5)Die Akkreditierung erfolgt nur nachdem ein Agrément bestätigt wurde.
(6)Eine Akkreditierung kann auch wieder durch den Zaren entzogen werden und der Diplomat zur "person non grata" (unerwünschte Person) erklärt werden. Er ist ab diesem Zeitpunkt kein Diplomat des corps diplomatique mehr.

§3. Corps Diplomatique (CD)
(1)Jeder beglaubigte Diplomat eines anderen Staates gehört dem Corps Diplomatique an (nicht zu verwecheln mit dem Diplomatischen Korps Andro).
(2)Personen die die Akkreditierung erhalten haben gelten als Mitglied des Corps Diplomatique.
(3)Die Abkürzung lautet CD. Sie ist auf allen Fahrzeugen der Diplomaten anzubringen.
(4)Mitglieder des CD genießen Diplomatische Immunität.
(5)Sie genießen vollste Freizügigkeit im Reiche, wie sie laut Gesetz und Verfassung gegeben ist.

§4. Diplomatische Immunität
(1)Diplomatische Immunität genießen alle Personen des CD.
(2)Diese wären:
-Immunität vor dem Gesetz
-Immunität vor polizeilicher Gewalt
-Immunität vor Verhaftungen
-Immunität vor juristischen Aktionen
-Immunität vor Auslieferung
(3)Die Immunität kann nur durch Entzug der Akkreditierung entzigen werden.
(4)Dies geschiet unter Absprache mit dem Entsenderstaat.
(5)In schwerwiegenden Fällen, wie z.B. Mord oder wiederholtes Vergehen gegen die Gesetze Andros, kann die Entziehung der Akkreditierung auch ohne die Zustimmung des Entsenderstaates geschenen.

§5. Botschaften, Konsulate und Vertretungen
(1)Botschafte, Konsulate und Vertretungen anderer Staaten gelten als deren Grund und Boden.
(2)Auf ihnen gelten sowohl die Gesetze Andros auch auch derer des Entsenderstaates.
(3)Andro stellt den Staaten Gelände und Gebäude als Botschaften bereit.
(4)Botschaften haben für ihr eigenes Personal und ihre eigene Sicherheit zu sorgen. Dennoch können sie androische Staatsbürger beschöftigen.
(5)In Fällen der nationalen Sicherheit können auch Polizisten aus Andro zur Bewachung bereitgestellt werden.

§6. Persona non grata
(1)Persona non grata sind Personen, die in Andro unerwünscht sind.
(2)Dies können Diplomaten, aber auch Politiker oder Zivilisten und Militärs aus anderen Ländern sein.
(3)Persona non grata haben keine Einreiseerlaubnis.
(4)Das Außenministerium führt eine Liste der unerwünschten Personen.
(5)Regierung und der Zar können sollche Listen herausgeben.
(6)Personen können nur von der Liste gestrichen werden wenn eine Kammer der Duma mit der absoluten Mehrheit dafür stimmt.
(7)Persona non grata müssen Andro verlassen, sollten sie sich dort befinden.
(8)Sollten unerwünschte Personen in Andro illegal einreisen, so gilt dies als Straftat.
(9)Gründe für den Status der persona non grata sind
-Kriegsverbrechen
-Verbrechen gegen die Menschlichkeit
-Kriegsverbrechen
-Kriminalität
-Politisch Radikal
-Antidemokratisch
-Antimonarchisch
-Anarchismus
-Terrorismus
-sonstiges

§7. Diplomatisches Korps Andro (DKA)
(1)Im Gegensatz zum corps diplomatique besteht das Diplomatische Korps Andros aus den Diplomaten Andros in anderen Ländern.
(2)Das DKA befindet sich im Außenministerium.
(3)Dort gehen alle Berichte der Diplomaten ein die sie Andro aus anderen Ländern übermitteln.
(4)Das DKA untersteht dem Außenminister oder dessen Vertreter und dem Zaren oder dessen Vertreter.
(5)Das DKA leitet Weisungen des Außenministeriums an die Diplomaten weiter.
(6)Die Diplomaten Andros werden auf Vorschlag der Duma vom Zaren ernannt oder entlassen.

§8. sonstiges
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
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