Androische Föderation

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Handlungsrichtlinien zur außenpolitischen Praxis der Föderalen Republik Andro

Alles außenpolitische Handeln der Regierung der Föderalen Republik Andro fusst auf den nachfolgenden Grundprinzipien, deren Verpflichtung zur Einhaltung sich die Regierung der Föderalen Republik Andro selbstauferlegt.

1) Diplomatische Beziehungen
Das Ziel unserer außenpolitischen emühungen ist der Erhalt des Friedens und ein harmonischer Kontakt zu allen Staaten der Welt. Hierbei gilt: Jeder Staat, der uns nicht feindlich gegenüber steht, ist unser potentieller Freund. Wir streben einen freundschaftlichen Kontakt zu allen Staaten der Welt an, akzeptieren die eschlüsse supranationaler Organisationen, denen wir angehören und welche nach basisdemokratischen Prinzip beschlossen wurden und werden unsere eziehungen zu unseren Partnerstaaten durch kulturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit vertiefen.
ei unserer Außenpolitik werden zwar Kontakte zu allen Staaten gepflegt, manche Partnerstaaten, die sich durch langwierige, freundschaftliche eziehungen ausgezeichnet haben, genießen besonders unsere Zuwendung. So gilt trotz einer "Politik der Offenen Tür" eine evorzugung der Staaten Renzias, sowie unserer tieferen außenpolitischen Kontakte.

2) Sicherheitspolitik
Andro bleibt weiterhin bei seiner Politik der Nicht-Intervention und Neutralität. Unsere außenpolitischen elangen werde wir mit friedlichen Mitteln durchsetzen, unter keinen Umständen werden wir zu Waffengewalt greifen und Aggressionen schüren. Wir wollen weder bestehende Gleichgewichte bedrohen, noch irgendwelche Konflikte schüren und bieten jederzeit Aufklärung an, sollte es versehentlich doch zu solchen Fällen kommen.
Andros Militär bleibt weiterhin ein Helfer und Verteidiger des Volkes und kein edroher anderer Nationen. Unsere Land-, See- und Luftstreitkräfteist sind ausschließlich zu defensiven Zwecken gedacht und die Regierung verbürgt sich hierfür. Um dies zu garantieren, bleibt Andro militärisch und sicherheitspolitisch unabhängig von Organisationen oder Partnerstaaten und wird keine Verträge eingehen, die diese Freiheit einschränken würden. Diese Unabhängigkeit gilt jedoch nicht für wirtschaftliche, kulturelle oder politische elangen.

3) Staatsverträge
Vertragliche eziehungen zu ausländischen Staaten genießen einen hohen Stellenwert. Getreu dem Grundsatz "pacta sunt servanda" erfordert der gegenseitige Vertragsschluss ein hohes Maß an Vertrauen gegenüber dem potentiellen Vertragspartner sowie einer kontinuierlichen eständigkeit. Dieses Erfordernis macht es nötig, daß vertragliche eziehungen zu Fremdstaaten erst nach einer Existenz von mindestens 3 Monaten des Vertragsstaates manifestiert werden sollen. Für Erstkontakte zu neuen Staaten werden, falls beiderseits erwünscht, Exekutivabkommen zwischen den Regierungen vorgezogen. Völkerrechtliche Grundlagenverträge können diesen nach einer gewissen Zeit der Zusammenarbeit folgen.
[briefimin]
1) Die Mannstärke der Küstenwache der Föderalen Republik Andro wird auf 200.000 gesenkt.

2) Um dieses Ziel zu erreichen sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
  • Alle Beamte über 60 Jahren sind sofort zu pensionieren.
  • Es dürfen jährlich maximal 5000 Rekruten aufgenommen werden.
  • Freiwillige Umschulungen zu Beamten in anderen polizeilichen Gruppen.
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[briefimin]

Weisung zur Ausbildungsunterstützung Tropika

Die Föderale Republik Andro entsendet 700 Ausbilder und Lehrkräfte in die Republik Tropika. Ihre Aufgabe besteht dort in der Schulung und Ausbildung von Lehrern, Hochschulmitarbeitern und wissenschaftlichem Personal.

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[img]../forum/images/Wappen/Finanzministerium_Wappen.png[/img]


Weisung über die Lieferung von Fördergütern und Baumaschinen in die Republik Tropika


Die Föderale Republik Andro verpflichtet sich mit dieser Weisung vom 10.05.2011 bis zur Zurückstellung dieser Weisung Fördergüter in die Republik Tropika zu befördern. Die Sicherstellung der Güter, sowie der Transport mithilfe von Schiffenb und Flugzeugen, wird durch die Androische Zentralregierung garantiert. DIe Kosten des Transportes werden durch die Föderale Republik Andro getragen.

Eine einmalige Lieferung am 10.05.2011 beinhält:
  • 850 M24 Jaskow Mehrzwecklader
  • 500 T-12 Baufahrzeuge (inklusive austauschbarem Material für Zuständigkeitsoptimierung)
  • Fachpersonal im Bereich Mobilität, Materialkunde, Architektur, Wirtschaftslehre, Industriechemie und Fahrzeugmechanik
  • Wartungspersonal für die Fahrzeuge
Die Republik Tropiko kann in Zusammenarbeit mit dem Androischen Außenministerium und dem Androischen Finanzministerium die Inhalte der monatlichen Lieferungen mitbestimmen, ansonsten belaufen sich diese auf:
  • 5.000.000 t Beton
  • 8.500.000 t Baumaterial (Stahl, Sand, Kiesel, Ziegel, ...)
  • 65.000 Barrel Benzin (möglichst zur Unterhaltung der gesendeten Baumaschinen)
Die Lieferbedingungen können in Absprache mit dem Finanzministerium geändert werden.

Koskow, der 9. Mai 2011

[img]../stuff/upload/file/kaikolew.png[/img]
[brieffmi] Handlungsrichtlinien zur außenpolitischen Praxis der Föderalen Republik Andro unter der Exekutive Kaikolew

Alles außenpolitische Handeln der Regierung der Föderalen Republik Andro fusst auf den nachfolgenden Grundprinzipien, deren Verpflichtung zur Einhaltung sich die Regierung der Föderalen Republik Andro selbstauferlegt.

1) Diplomatische Beziehungen
Das Ziel unserer außenpolitischen Bemühungen ist der Erhalt des Friedens und ein harmonischer Kontakt zu allen Staaten der Welt. Hierbei gilt: Jeder Staat, der uns nicht feindlich gegenüber steht, ist unser potentieller Freund. Wir streben einen freundschaftlichen Kontakt zu allen Staaten der Welt an, akzeptieren die Beschlüsse supranationaler Organisationen, denen wir angehören und welche nach basisdemokratischen Prinzip beschlossen wurden und werden unsere Beziehungen zu unseren Partnerstaaten durch kulturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit vertiefen.
Bei unserer Außenpolitik werden zwar Kontakte zu allen Staaten gepflegt, manche Partnerstaaten, die sich durch langwierige, freundschaftliche Beziehungen ausgezeichnet haben, genießen besonders unsere Zuwendung. So gilt trotz einer "Politik der Offenen Tür" eine Bevorzugung der Staaten Renzias, sowie unserer tieferen außenpolitischen Kontakte.

2) Sicherheitspolitik
Andro bleibt weiterhin bei seiner Politik der Nicht-Intervention und Neutralität. Unsere außenpolitischen Belangen werde wir mit friedlichen Mitteln durchsetzen, unter keinen Umständen werden wir zu Waffengewalt greifen und Aggressionen schüren. Wir wollen weder bestehende Gleichgewichte bedrohen, noch irgendwelche Konflikte schüren und bieten jederzeit Aufklärung an, sollte es versehentlich doch zu solchen Fällen kommen.
Andros Militär bleibt weiterhin ein Helfer und Verteidiger des Volkes und kein Bedroher anderer Nationen. Unsere Land-, See- und Luftstreitkräfteist sind ausschließlich zu defensiven Zwecken gedacht und die Regierung verbürgt sich hierfür. Um dies zu garantieren, bleibt Andro militärisch und sicherheitspolitisch unabhängig von Organisationen oder Partnerstaaten und wird keine Verträge eingehen, die diese Freiheit einschränken würden. Diese Unabhängigkeit gilt jedoch nicht für wirtschaftliche, kulturelle oder politische Belangen.

3) Staatsverträge
Vertragliche Beziehungen zu ausländischen Staaten genießen einen hohen Stellenwert. Getreu dem Grundsatz "pacta sunt servanda" erfordert der gegenseitige Vertragsschluss ein hohes Maß an Vertrauen gegenüber dem potentiellen Vertragspartner sowie einer kontinuierlichen Beständigkeit. Dieses Erfordernis macht es nötig, daß vertragliche Beziehungen zu Fremdstaaten erst nach einer Existenz von mindestens 3 Monaten des Vertragsstaates manifestiert werden sollen. Für Erstkontakte zu neuen Staaten werden, falls beiderseits erwünscht, Exekutivabkommen zwischen den Regierungen vorgezogen. Völkerrechtliche Grundlagenverträge können diesen nach einer gewissen Zeit der Zusammenarbeit folgen.



Koskow, der 26. Juli 2011

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[briefmipr]
Neue Weisung über die Organisation der Regierung

§ 1 - Gliederung der Ministerien
(1) Das Innenministerium der Föderalen Republik Andro ist zuständig für die Bereiche Inneres, Polizei und Sicherheit, Justiz, Bildung, Kultur, Gesundheit, Familie, Soziales und Umwelt.
(2) Das Finanzministerium der Föderalen Republik Andro ist zuständig für Finanzen, Wirtschaft, Forschung, Entwicklung, Verbraucherschutz, Arbeit, Luft- und Raumfahrt, Landwirtschaft und Technologie.
(3) Das Verteidigungsministerium der Föderalen Republik Andro ist zuständig für den Bereich der Verteidigung, Streitkräfte, Wehrbeschaffung, militärische Forschung und Rüstung.
(4) Das Außenministerium der Föderalen Republik Andro ist zuständig für die Beziehungen und die Lösung von Konflikten mit anderen Ländern, sowie für Entwicklungshilfe. Außerdem organisiert es das Corps Diplomatique.

§ 2 – Die Regierung
(1) Der Ministerpräsident steht der Regierung vor und besitzt Richtlinienkompetenz. Außerhalb dieser Richtlinien liegen die Ressorts
im Verantwortungsbereich der zuständigen Minister. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet der Ministerrat als Ganzes.
(2) Bei Abwesenheit eines Mitglieds der Regierung legt der Ministerpräsident in Absprache mit der Regierung einen Stellvertreter fest.
(3) Die Minister können in ihrer Tätigkeit von stellvertretenden Ministern unterstützt werden. Diese bedürfen der Ernennung durch den Ministerpräsidenten.
(4) Den Ministern steht es frei innerhalb ihres Verantwortungsbereiches Staatssekretäre zu ernennen. Diese gehören dem Ministerrat nicht an.


§ 3 - Weisungen
(1) Die Regierungsmitglieder können jederzeit Weisungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassen. Diese Weisungen haben bis zum Widerruf
Gültigkeit. Weisungen können vom Ministerpräsidenten und dem Reichsgerichtshof für ungültig erklärt werden.


§ 4 - Logos und Briefköpfe der Regierung
(1) Die Mitglieder der Regierung verwenden bei rechtsgültigen Dokumenten die Briefköpfe und Vorlagen aus Anhang 1.
(2) Bei Dokumenten die nicht durch (1) erfasst werden dürfen auch die Briefköpfe aus Anhang 2 verwendet werden.

§ 5 Vertretungsreihenfolge

(1) Im Falle der Verhinderung des Ministerpräsidenten gilt folgende Vertretungsreihenfolge.
-> stllv. Ministerpräsident.
-> Außenminister
-> Innenminister
-> Verteidigungsminister

(2)
Als "verhindert" gilt ein Mitglied des Ministerrates, wenn es sich in
der Abwesenheitsliste abgemeldet hat, oder innerhalb von 7 Tagen keinen
Beitrag im SimOn-Bereich des Forums verfasst hat.


Koskow, der 9. September 2011[/briefmipr]
[briefmipr]
Uka über die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates

§1. Nationaler Sicherheitsrat
Der Nationale Sicherheitsrat ist ein formelles Organ des Bundes, das im Falle einer nationalen oder internationalen Krise oder einem Ereignis das die Sicherheit Andros tangiert zusammentritt.

§2. Mitglieder
Der Nationale Sicherheitsrat besteht aus dem Ministerpräsidenten, dem Innenminister, dem Außenminister, dem Verteidigungsminister, dem Stv. Ministerpräsidenten, dem Oberkommandierenden der Armee und den Oberkommandierenden der Luftstreitkräfte, der Seestreitkräfte und der Landstreitkräfte, dem Polizeipräsidenten Andros und dem Feuerwehrkommandeur Andros.

§3. Einberufung

Der Ministerpräsident beruft den Nationalen Sicherheitsrat ein. Im Falle seiner Abwesenheit der Stv. Ministerpräsident. Die weitere Reihenfolge der einberufungsberechtigten Personen geht aus der "Uka über die Organisation der Regierung" hervor.

§4. Funktionen und Kompetenzen
Der Nationale Sicherheitsrat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Regierung, Verwaltung, Armee, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz im Falle eines dringenden Falles zu verbessern und zu unterstützen.
Der Ministerpräsident alleine ist befugt, den einzelnen Instanzen Weisungen zu erteilen.
Die übrigen Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates wirken beratend, unterstützend und exekutiv mit.


Koskow den 18.09.2011

[/briefmipr]
Uka über den Personen- und Objektschutz
Personenschutz

§1 Als schutzbedürftig im Sinne dieser Uka werden alle Mitglieder des Ministerrates, des Präsidiums der Duma und des Obersten Gerichtshofes angesehen.

§2 Der Ministerpräsident der Föderalen Republik Andro hat Anspruch auf Personenschutz durch 20 Personenschützer und einer Motorradeskorte von 10 Motorrädern. Daneben sind jederzeit drei Fahrzeuge identischer Bauart, mit dem Fahrzeug, in welchem der Ministerpräsident sitzt im gleichen Konvoi mitzuführen.
§ 3 Ein Minister der Föderalen Republik Andro hat Anspruch auf Personenschutz durch 10 Personenschützer und einer Motorradeskorte von 8 Motorrädern. Daneben sind jederzeit drei Fahrzeuge identischer Bauart, mit dem Fahrzeug, in welchem der Minister sitzt im gleichen Konvoi mitzuführen.
§ 4 Die Konvois des Ministerpräsidenten und der Minister genießen alle polizeilichen Sonderrechte, sowie absoluten Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmer.
§ 5 Je nach Lage können die Konvois weiter verstärkt werden.
§ 6 Alle weiteren Beamte der Föderalen Republik Andro, haben je nach Lage Anspruch auf gewisse personenschützerliche Leistungen.

§ 7 Für den Personenschutz ist die Polizei der Föderalen Republik Andro zuständig

Objektschutz

§ 8 Als schutzbedürftig im Sinne der Uka gelten alle Gebäude und sonstige Objekte von Verfassungsorganen der Föderalen Republik auf föderaler und Provinzebene, sowie alle Auslandsvertretungen der Föderalen Republik Andro
§ 9 Für den Objektschutz bei den obersten Verfassungsorganen, sowie den Auslandsvertretungen der Föderalen Republik Andro sind die Streitkräfte der Föderalen Republik Andro zuständig.
§ 10 Für den Objektschutz bei den Provinzorganen ist die Polizei der Föderalen Republik Andro zuständig.

Inkraftreten

§ 11 Diese Uka tritt nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
[briefmp]Uka über die Art und Höhe der Besoldung für Staatsdiener der Föderalen Republik Andro

§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz beinhaltet Regelungen zur esoldung von Staatsdienern der Föderalen Republik Andro.
(2) Diese Verordnung ergeht aufgrundlage von § 3 Abs. 3 s.2 WiG.

§ 2 Grundsätze
(1) Jeder Staatsbedienstete erhält entsprechend seiner ausgeübten
Tätigkeiten ein Gehalt vom Staat. Gehälter werden im Falle von Fest- und
Variogehältern, am 15. Kalendertag eines jeden Monats, für den jeweils
aktuellen Monat gezahlt.
(2) Die emessungsgrundlage für die erechnung des Gehaltes ist die bis zum 15. des Monates erbrachte Leistung.
(3) Die esoldung der Staatsbediensteten wird durch das Finanzministerium vorgenommen.

§ 3 BesoldungsstufenPräsident der Republik
(1) Die Besoldung richtet sich nach folgenden Stufen:
a) A- Leiter der Verfassungsgewalten (Präsident der Republik, Föderationsgerichtspräsident, Dumapräsident)
b) B - Mitglieder der Verfassungsorgane (Minister, Abgeordnete, Richter am Föderationsgerichtshof)
c) C - Staatssekretäre, Behördendirektoren
d) D - Staatsbedienstete, Wahlleiter
(2) Im Falle der Ausübung mehrere Tätigkeiten der Stufen , C und D durch
eine Person erhält diese Person nur die Besoldung gemäß der höchsten
Stufe.
(3)Die
Leiter der Behörden oder Ministerien deren Angestelle den Soldstufen C
und D angehören legen intern deren Unterstufungen und Höhen fest.

§ 4 Besoldungshöhen
(1) Die Besoldung für Stufe A beträgt 8000 ARW pro Monat.
(2) Die Besoldung für Stufe B beträgt 6800 ARW pro Monat.
(3) Die Besoldung für Stufe C darf den Betrag von 5600 ARW pro Monat nicht übersteigen.
(4) Die Besoldung für Stufe D darf den Betrag von 4000 ARW pro Monat nicht übersteigen.

§ 5 Abzüge
(1) Im Falle mangelnder Leistung und/oder Eigeninitiative kann der
Dienstherr Abzüge von bis zu 50 % der Besoldung festlegen. Dies gilt
nicht für Abgeordnete der Duma.
(2) Dienstherr ist der jeweilige Leiter der Verfassungsgewalt.
(3) Staatsdiener können freiwillig auf ihre Besoldung verzichten.

§ 6 Schlussbestimmungen
Bisherige gesetzliche Bestimmungen zur Besoldung hier aufgelisteter Ämter werden aufgehoben.

Andro, den 28. Februar 2012[/briefmp]
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Weisung über die Organisation der Regierung

§ 1 - Gliederung der Ministerien
(1) Das Innenministerium der Föderalen Republik Andro ist zuständig für die Bereiche Inneres, Polizei und Sicherheit, Justiz, Bildung, Kultur, Gesundheit, Familie, Soziales und Umwelt.
(2) Das Finanzministerium der Föderalen Republik Andro ist zuständig für Finanzen, Wirtschaft, Forschung, Entwicklung, Verbraucherschutz, Arbeit, Luft- und Raumfahrt, Landwirtschaft und Technologie.
(3) Das Verteidigungsministerium der Föderalen Republik Andro ist zuständig für den Bereich der Verteidigung, Streitkräfte, Wehrbeschaffung, militärische Forschung und Rüstung.
(4) Das Außenministerium der Föderalen Republik Andro ist zuständig für die Beziehungen und die Lösung von Konflikten mit anderen Ländern, sowie für Entwicklungshilfe. Außerdem organisiert es das Corps Diplomatique.

§ 2 – Die Regierung
(1) Der Präsident der Republik steht der Regierung vor und besitzt Richtlinienkompetenz. Außerhalb dieser Richtlinien liegen die Ressorts
im Verantwortungsbereich der zuständigen Minister. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet der Ministerrat als Ganzes.
(2) Bei Abwesenheit eines Mitglieds der Regierung legt der Präsident der Republik in Absprache mit der Regierung einen Stellvertreter fest.
(3) Die Minister können in ihrer Tätigkeit von stellvertretenden Ministern unterstützt werden. Diese bedürfen der Ernennung durch den Präsident der Republik.
(4) Den Ministern steht es frei innerhalb ihres Verantwortungsbereiches Staatssekretäre zu ernennen. Diese gehören dem Ministerrat nicht an.

§ 3 - Weisungen
(1) Die Regierungsmitglieder können jederzeit Weisungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassen. Diese Weisungen haben bis zum Widerruf
Gültigkeit. Weisungen können vom Präsident der Republik, der Duma und dem Reichsgerichtshof für ungültig erklärt werden.

§ 4 - Logos und Briefköpfe der Regierung
(1) Die Mitglieder der Regierung verwenden bei rechtsgültigen Dokumenten die Briefköpfe und Vorlagen aus Anhang 1.
(2) Bei Dokumenten die nicht durch (1) erfasst werden dürfen auch die Briefköpfe aus Anhang 2 verwendet werden.

§ 5 Vertretungsreihenfolge

(1) Im Falle der Verhinderung des Präsident der Republik gilt folgende Vertretungsreihenfolge.
-> Vizepräsident
-> Außenminister
-> Innenminister
-> Verteidigungsminister

(2)Als "verhindert" gilt ein Mitglied des Ministerrates, wenn es sich in
der Abwesenheitsliste abgemeldet hat, oder innerhalb von 7 Tagen keinen
Beitrag im SimOn-Bereich des Forums verfasst hat.


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