Androische Föderation

Normale Version: Änderung des Heterogeniätsgesetzes
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Präambel
[color="green"]Die Föderale Republik Andro[/color] wird von vielen Völkern, Ethien, Kulturen und Sprachgruppen bevölkert, die seit jeher im Einklang und Frieden leben. Dies soll auch in Zukunft der Fall sein. Andro ist [color="green"]ein föderaler Nationalstaat[/color], mit dem Bewusstsein [color="green"]sein Vaterland zu[/color] erhalten und im Herzen eines jeden Bürgers fortbestehen[color="green"] zu lassen[/color]. Alle Menschen [color="green"]in Andro[/color] sorgen füreinander, für die Demokratie, die Solidarität und die ewige Existenz des Staates.

§ 1 Heterogenität
(1) Der Begriff Heterogenität bedeutet, dass Andro nicht aus einer, sondern aus vielen verschiedenen Völkern besteht.
(2) All diese Gruppen leben friedlich miteinander und sorgen für das Gesamtwohl der Nation.
(3) Die Regierung hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Ethnien und Minderheiten eine angemessene Vertretung erhalten, geschützt werden, die Menschenrechte gewahrt und deren Wohlergehen gesteigert wird.

§ 2 Androische Volksgruppen
(1) Die [color="green"]5[/color] großen Volksgruppen in Andro sind
-[color="green"]Mostowskajer[/color]
-Korgowskawen
-Wiltuwijer
- Ribirer
[color="green"]-Almachen[/color]
(2) Kleinere Volksgruppen sind
-Krolockskis
-Ratharier
-Karolen
[color="green"]-Eranier[/color]
[color="red"](3) Auch Migranten und geduldete Ausländer zählen zu Minderheiten.
(4) Ausländer erhalten allerdings keine eigenen Verwaltungszonen.[/color]

§ 3 Rechte der Volksgruppen
(1) Alle Volksgruppen haben folgende Rechte
a) Das erlernen der Muttersprache in den Grund und weiterführenden Schulen.
b) Den Erhalt ihrer eigenen Kultur, Sprache, Religion und Sitten.
c) Das Recht auf Selbstbestimmung innerhalb Andros für jede individuelle Ethnie ab 500.000 Personen als Status eines Gouvernements.
d) Das Recht auf Selbstbestimmung innerhalb Andros für jede individuelle Ethnie ab 1.000.000 Personen als Status einer Provinz.
e) Das Recht auf Selbstbestimmung innerhalb Andros für jede individuelle Ethnie ab 5.000.000 Personen als Status eines autonomen Gebiets.
(2) c)-e)gelten nur dann, wenn diese Ethnien über keine eigene Verwaltungseben verfügt.
(3) c)-e) gelten nur dann, wenn die Ethnie die Mehrheit in einem geschlossenen und klar erkennbaren Gebiet besitzt.
(4) Gebietsteilungen oder Neugründungen sind nicht möglich, wenn dadurch die bestehende Mehrheit gefährdet wird, oder das Gebiet nicht zusammen hängt.
(5) Die Gebietsteilung ist auch dann nicht durchführbar, wenn die neue entstandene Minderheit mehr als 25% des neuen Gebietes ausmachen wird.
(6) Die Lokale-, Regionale- oder Reichsregierung muss den Ethnien den Erhalt, Förderung und Erforschung ihrer Kultur, Sprache und Sitten durch Fördermaßnahmen unterstützen.
Diese können sein:
-Museen
-Gotteshäuser o.ä.
-Bibliotheken
-Schulen
-Universitäten
-Institute
-Einrichtungen
-Förderung des Gewerbes der Kultur
-Förderung der Presse und Medien
-Förderung der Selbstverwaltung
-Finanzielle Förderung
-Sonstiges
(7) Minderheiten können ihren Anspruch auf eine direkte Vertretung [color="green"]in der Duma direkt geltend machen.[/color]
[color="red"](8)Ein Reichsgericht oder das Innenministerium kann ihnen das Recht zusprechen, auch trotz der 5% Hürde in das Parlament einzuziehen.[/color]
(9) Ein Oberhaussitz ist nur dann möglich, wenn die Ethnie über ein Gouvernement verfügt und der Zar aus diesem einen Vertreter bestimmt.[/color]

§ 4 Pflichten der Volksgruppen
(1) Die Volksgruppen haben folgende Pflichten
a) Das erlernen der androischen Sprache ab der Grundschule bis zum Schulende.
b) Treue zum Staat und [color="green"]der Verfassung.[/color]
c) Solidarität mit den anderen Völkern.
d) Erhalt der Demokratie, des Friedens und der Wohlfahrt.
e) Den Beitrag zum Erhalt und Ausbau der Gesellschaft leisten.

§ 5 Errichtung von Verwaltungszonen
(1) Für Ethnien nach §3. c)-e) werden besondere Verwaltungszonen errichtet.
(2) Wer auf seinem einheitlichen Gebiet eine Verwaltungszone errichten will, auf dem die Ethnie die Mehrheit bildet, erhält in diesem Bereich den eigenen Gouvernementstatus nach c), Provinzstatus nach d) oder Autonomiestatus nach e), insofern noch keiner besteht.
(3) Der Bildung eines neuen Verwaltungsdistrikts muss die [color="green"]Republik[/color], sowie die betroffene Provinz zustimmen. Zudem muss es in dem Gebiet der Ethnie eine Volksabstimmung über einen Selbstverwaltungsstatus geben, der mit der absoluten Mehrheit der Bevölkerung angenommen werden muss.
(4) Für die Errichtung einer neuen Verwaltung, muss die Ethnie einen Vertreter wählen, der die Ansprüche auf dieses Gesetz vor der nächsthöheren Verwaltungsebene geltend macht.


§ 6 In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Uwoschaemije dami i gospoda,
uwoschaemije kolega,

das Heterogenitätsgesetz muss erweitert werden. Und zwar um die Volksgruppe der Eranier. Es leben seit gut 2 Jahren 2 Mio. unter uns und mit uns. Sie kamen als Flüchtlinge und Asylanten doch sind sie nun mitlerweile feste Bestandteile dieser Gesellschaft. Ich plädiere daher stark dafür, dieses Gesetz dahingehend zu ändern.
Die Almachen sollen zu den großen Volksgruppen aufgenommen werden und erweitern diese somit auf die Zahl von 5.

Grün bedeutet neu bzw. geändert, rot das es gestrichen werden soll.

Weiterhin wurde der Begriff Reich zu Republik oder Vaterland abgeändert, ebenso wurde der Begriff "Nationalismus" durch Vaterland ersetzt. Der "nationale Einheitsstaat" wurde zum föderalen Nationalstaat.
Gestrichen werden soll, dass sofort jeder Migrant oder Ausländer als anerkannte minderheit gilt. Dies soll sich der Gesetgeber weiterhin vorbehalten. Ebenso soll gestrichen werden, dass Minderheiten auch unter der 5% Hürde in die Duma einziehen können, da es eine solche 5% Hürde nicht gibt.

Danke.
Gibt es hierzu Redebeiträge?
Scheint alles akzeptabel zu sein, obwohl ich das Streichen der Textpassage, dass Ausländer keine eigenen Verwaltungszone bekommen, doch überflüssig finde, denn nachher lässt es sich dann doch irgendwie auslegen, dass diese eine bekommen dürfen. :|
Nein, das verbietet schon das Bürgerschaftsgesetz. Ausländer erhalten keine Leistungen vom Staat.
Weitere Redebeiträge?
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