Gregori Brylinski
17.09.2007, 09:18
Weisung über Ausländische Staatsbürger und Investoren
Hiermit ist es ausländischen Staatsbürgern und Investoren verboten, Objekte, Grundstücke oder dergleichen in Andro zu erwerben, wenn der Herkunfsstaat de jure im Kriegszustand mit Andro steht.
Personen die einen Kauf tätigen wollen oder Personen die Objekte verkaufen wollen an ausländische Staatsbürger die mit Andro im Krieg stehen, machen sich strafbar und werden geahndet mit nicht weniger als 5000 Ramwuv und einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen.
Innenministerium
Hiermit ist es ausländischen Staatsbürgern und Investoren verboten, Objekte, Grundstücke oder dergleichen in Andro zu erwerben, wenn der Herkunfsstaat de jure im Kriegszustand mit Andro steht.
Personen die einen Kauf tätigen wollen oder Personen die Objekte verkaufen wollen an ausländische Staatsbürger die mit Andro im Krieg stehen, machen sich strafbar und werden geahndet mit nicht weniger als 5000 Ramwuv und einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen.
Innenministerium