Androische Föderation

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Zitat: Diplomatiegesetz

Präambel

Dieses Gesetz regelt den Status von Diplomaten, Botschaftern, Gesandten und anderen diplomatischen Vertretern anderer Länder in Andro

§1. Agrément
(1)Ein Staat der zu Andro diplomatischen Kontakt aufnehmen will und dazu einen Diplomaten nach Andro entsendet, muss zuerst ein Agrément an Andro verfassen, indem der zu endsendende Diplomat genannt wird.
(2)Das Agrément wird vom Außenminister entgegengenommen und durch den Ministerpräsidenten bestätigt oder abgelehnt.
(3)Hat Andro das Agrément angenommen, gilt der Diplomat als "persona grata", und kann dementsprechend akkreditiert werden.
(4)Andro kann das Agrément auch verweigern, worauf der entsendende Staat einen neuen Diplomaten benennen muss.

§2. Akkreditierung
(1) Die Akkreditierung beglaubigt Andro, dass der Diplomat des entsendeten Staate als Botschafter oder Diplomat mit der völkerrechtlichen Bevollmächtigung eben jenes arbeiten kann.
(2)Er erlangt mit der Akkreditierung die diplomatische Immunität.
(3)Die Akkreditierung nimmt der Ministerpräsident oder ein Stellvertreter entgegen und bestätigt diese.
(4)Eine Akkreditierung kann auch wieder durch den Ministerpräsidenten entzogen werden und der Diplomat zur "person non grata" (unerwünschte Person) erklärt werden. Er ist ab diesem Zeitpunkt kein Diplomat des corps diplomatique mehr.

§3. Corps Diplomatique (CD)
(1)Jeder akkreditierte oder beglaubigte Diplomat eines anderen Staates gehört dem Corps Diplomatique an.
(2)Die Abkürzung lautet CD. Sie ist auf allen Fahrzeugen der Diplomaten anzubringen.
(3)Mitglieder des CD genießen Diplomatische Immunität.
(4)Sie genießen vollste Freizügigkeit im Land, wie sie laut Gesetz und Verfassung gegeben ist.

§4. Diplomatische Immunität
(1)Diplomatische Immunität genießen alle Personen des CD, sowie alle eingereisten Staatsoberhäupter und Regierungschefs souveräner Staaten, die sich offiziel angemeldet haben.
(2)Diese wären:
-Immunität vor dem Gesetz
-Immunität vor polizeilicher Gewalt
-Immunität vor Verhaftungen
-Immunität vor juristischen Aktionen
-Immunität vor Auslieferung
(3)Die Immunität kann nur durch Entzug der Akkreditierung verloren werden.
(4)Dies geschiet unter Absprache mit dem Entsenderstaat.
(5)In schwerwiegenden Fällen, wie z.B. Mord oder wiederholtes Vergehen gegen die Gesetze Andros, kann die Entziehung der Akkreditierung auch ohne die Zustimmung des Entsenderstaates geschenen.


§5. Botschaften, Konsulate und Vertretungen
(1)Botschaften anderer Staaten gelten als deren Grund und Boden.
(2)Auf ihnen gelten sowohl die Gesetze Andros auch auch derer des Entsenderstaates.
(3)Andro stellt den Staaten Gelände und Gebäude als Botschaften bereit.
(4)Botschaften haben für ihr eigenes Personal und ihre eigene Sicherheit zu sorgen. Dennoch können sie androische Staatsbürger beschäftigen.
(5)In Fällen der nationalen Sicherheit können auch Polizisten aus Andro zur Bewachung bereitgestellt werden.
(6)Staaten ohne vertragliche Bindung können ein Konsulat beantragen, dass als Vertretung gilt, nicht aber den Status einer Botschaft genießt. Der Leiter eines Konsulates, der Konsul, gilt nicht als Mitglied des CD.

§6. Persona non grata
(1)Persona non grata sind Personen, die in Andro unerwünscht sind.
(2)Dies können Diplomaten, aber auch Politiker oder Zivilisten und Militärs aus anderen Ländern sein.
(3)Persona non grata haben keine Einreiseerlaubnis und müssen das Land verlassen.
(4)Das Außenministerium führt eine Liste der unerwünschten Personen und kann Personen auf die Liste setzen oder aber diese von dieser streichen. Die Duma kann dagegen Einspruch erheben.
(5)Sollten unerwünschte Personen in Andro illegal einreisen, so gilt dies als Straftat.
(6)Gründe für den Status der persona non grata sind
-Kriegsverbrechen
-Verbrechen gegen die Menschlichkeit
-Kriminalität
-Politisch radikal
-Antidemokratisch
-Anarchismus
-Terrorismus
-Verstoß gegen die Gesetze Andros

§7. Diplomatisches Korps Andro (DKA)
(1)Im Gegensatz zum corps diplomatique besteht das Diplomatische Korps Andros aus den Diplomaten Andros in anderen Ländern.
(2)Das DKA befindet sich im Außenministerium.
(3)Dort gehen alle Berichte der Diplomaten ein die sie Andro aus anderen Ländern übermitteln.
(4)Das DKA untersteht dem Außenminister oder dessen Vertreter.
(5)Das DKA leitet Weisungen des Außenministeriums an die Diplomaten weiter.
(6)Die Diplomaten Andros werden auf Vorschlag des Ministerpräsidenten oder des Außenministers von der Duma bestätigt und vom Ministerpräsidenten ernannt oder entlassen.

§8. Diplomatische Verträge/Internationale Organisationen
(1)Die Regierung kann Verträge mit anderen Staaten oder Organisationen eingehen, muss diese aber von der Dumamehrheit bestätigen lassen.
(2)Der Beitritt zu internationalen Organisationen benötigt eine Volksabstimmung.

§9. sonstiges
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
(2)Es ersetzt das Alte.

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