Androische Föderation

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Die DPa möchste das aktuelle Wehrpflichsgesetz von
Zitat: Wehrpflichtsgesetz

§1. Präambel
(1)Dieser Gesetzeskatalog befasst sich mit dem Wehrdienst und dem Zivildienst.

Abschnitt I

§1. Wehrpflicht
(1)In ganz Andro herrscht für alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr die Wehrpflicht. Sie gilt für Männer wie Frauen.
(2)Ein Bürger der das 17. Lebensjahr erreicht wird vom Wehrersatzamt erfasst und zur Musterung vor seinem 18. Lebensjahr beordert.
(3)Das Nichterscheinen zur Musterung ist nur durch ein ärztliches Attest entschuldbar, die Musterung muss dennoch nachgeholt werden. Ein unentschuldigtes Fehlen zur Musterung wird mit Geldstrafen von bis zu 1000 ARW geahndet.
(4)Bürger die sich ab dem 18. Lebensjahr noch in der Schule oder Ausbildung befinden, haben diese zu beenden, bevor sie ihrem Wehrdienst antreten können.
(5)Arbeitslose Bürger werden bevorzugt gezogen.
(6)Schwangere Frauen und Mütter mit Kindern im Alter unter 3 Jahren werden zurückgestellt.
(7)Männer von werdenden Müttern und Väter mit Kindern unter 3 Jahren werden zurückgestellt.
(8)Geistig Behinderte Menschen, Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder Behinderung die einen Kriegsdienst nicht ermöglichen sind von der Wehrpflicht befreit.

§2. Tauglichkeit.
(1)Die Tauglichkeit der Armee hat 4 Stufen
(2)Diese werden von einem Militärarzt festgestellt.
-Ein einer sehr guten körperlichen Verfassung (Wehrtauglichkeit WT1)
-In einer guten körperlichen Verfassung (WT2)
In einer mäßigen körperlichen Verfassung (WT3,)
- Wehruntauglich (WT4)
(3)Die Feststellung zur Tauglichkeit wird durch Sehtest, Hörtest, Urinprobe, Blutprobe, Prüfung der Gelenke, des Rückrades, des Muskelaufbaus, des Körpergewichts und der Körpergröße bestimmt.
(4)Personen ohne Brille und sehr guten Augen, guten Gehör, einem drogenfreien Urin und Blut, guten Gelenken, gutes Rückrad und sportlicher Statur, mit einem normalen Gewicht und der Größe zwischen 160 - 210 m sind WT1
(5)Personen mit Brille und/oder guten bis leicht sehbehinderten Augen, einem guten bis mittleren Hörtest, einer sauberen Urinprobe und Blutprobe, gute Gelenke, durchschnittliches Rückgrad und normalem Körperbau einem normalem Gewicht und einer Körpergröße von 160 - 210 m sind WT2 und nicht für alle Waffengattungen tauglich, aber für einige.
(6)Personen die nur mit Brille sehen können und ggf. ein Hörgerät haben oder schlecht hören, eine saubere Urinprobe haben, durchschnittliche Gelenke, ein eher mäßiges Rückgrad, einen akzeptablen Körperbau leichtes Über oder Untergewicht und zwischen 160 - 210 m sind oder bis zu 20 cm darüber oder darunter sind wehruntauglich. Sie müssen aber den Zivildienst leisten.
(7)Personen die in allen Tests versagen, einen schlechten Körperbau haben, chronisch Krank sind, nachweisbar Drogen nehmen und unter 140 oder über 230 m sind, sind komplett Wehruntauglich, auch für den Zivildienst. Im Falle eines Drogenverstoßes wird die Polizei eingeschaltet.

§3. Grunddienst
(1)Nach der erfolgreichen Musterung und nach dem 18. Lebensjahr wird der Bürger zum Grunddienst in der Armee eingezogen.
(2)Dieser dauert 10 Monate und umfasst 2 Wochen Grundausbildung und danach 2 Wochen Spezialausbildung.
(3)Der Grunddienst ist in allen Teilstreitkräften je nach Tauglichkeitsstufe leistbar.
(4)Nach 2 Wochen erfolgt die Vereidigung auf die Verfassung und den Zaren
Diese lautet: “Hiermit schwöre ich der Verfassung und dem Zaren ewige Treue. Ich als tapferer Soldat Andros werde alle Feinde die unsere Heimat bedrohen bekämpfen und mein Leben dafür einsetzen”
(5)Eidbruch oder Fahnenflucht ist eine Straftat.
(6)Wehrpflichtige haben nur ein beschränktes Recht darauf, gewisse Befehle zu verweigern, sollten sie gegen ihr Gewissen verstoßen. Dies betrifft vor allem die Ausbildungszeit.
(7)Zum Dienstende hin erhalten die Grunddienstleistenden eine einmalige Zahlung von 400 ARW.


§4. Zeitsoldaten
(1)Man kann sich nach dem Grunddienst für 6-12 Monate auf Zeit verpflichten.
(2)Ein vorheriger Ausstieg ist nur aus gesundheitlichen Gründen möglich.
(3)Zeitsoldaten haben ein Recht darauf, gewisse Befehle zu verweigern, sollten sie gegen ihr Gewissen verstoßen.

§5. Berufssoldat
(1)Nach der Grundausbildung kann man sich für sein ganzes Leben lang als Soldat melden.
(2)Ein Ausstieg ist jederzeit möglich.
(3)Berufssoldaten haben ein Recht darauf, gewisse Befehle zu verweigern, sollten sie gegen ihr Gewissen verstoßen.

§6. Allgemeines
(1)Die Armee wird niemals im Inland eingesetzt, es sei denn zur Unterstützung der inneren Kräfte, wie bei Naturkatastrophen.
(2)Die Armee darf niemals gegen das Volk gerichtet werden.
(3)Das Militär führt ein eigenes Militärgericht. Dieses wird von Generälen geleitet.
(4)Die Armee teilt sich in folgende Teilstreitkräfte
-Oberkommando
-Luftwaffe
-Heer
-Marine
-Sanitätsdienst
-Logistik
(5)Das Oberkommando hat den Oberbefehl über die gesamte Armee.
(6)Der Zar hat den Oberbefehl über die Armee, nicht aber über das Oberkommando. Er entscheidet nur ob die Armee in ein anderes Land vorrücken darf.
(7)Der Kriegsminister verwaltet die Armee. Er prüft die Aufstellungen, Finanzierung, Logistik, Personal und Bedarf an Waffen und Fahrzeugen.
(8)Das Unterhaus kontrolliert die Armee. Größere Einkäufe müssen von diesem genehmigt werden. Ebenso entscheidet es über Krieg oder Frieden.
(9)Sollte sich die Armee nachdem der Zar den Befehl erteilt hat sich in ein anderes Land zu bewegen, sich dort immer noch ohne die Zustimmung des Unterhauses aufhalten, so muss die Armee zurückkehren.
(10)Das Unterhaus stimmt über den Kriegszustand ab, der Zar ruft diesen aus.
(11)Im Kriegszustand hat der Kriegsminister und der Premierminister den Oberkommando, z.B. die Planung, über die Armee, der Zar den Oberbefehl wie in (6).
(12)Sollte sich Andro in einem einseitigen, ihm auf erzwungenen Krieg stehen, so muss der Zar die Armee mobilisieren. Anderweitig übernimmt der Kriegsminister den Oberbefehl nach spätestens 3 Tagen
(13)Der Kriegsminister und das Oberkommando bestimmen die Rangabzeichen, die Beförderungen und die Standorte und Namen der Einheiten.
(14)Der Kriegsminister bestimmt den Chef und den Generalstab des Oberkommandos. Er kann beides in seiner Person stellen.
(15)Frauen werden im Kriegsfall zum Sanitäts-, Wach-, Fernmelde- oder Transportdienst eingeteilt.

§7. Bennenung und Titulierung
(1)Die Armee nennt sich offiziel "Kaiserliche Armee"
(2)Die Luftwaffe "Kaiserliche Luftwaffe" oder "Luftwaffe des Zaren"
(3)Das Heer "Kaiserliches Heer" oder "Heer des Zaren"
(4)Die Marine "Kaiserliche Reichsmarine" oder Reichsmarine des Zaren"

§8. Besoldung
(1)Grunddienstleistende erhalten in ihrer gesamten Zeit des Dienstes 5 ARW am Tag.
(2)Zeitsoldaten und Berufssoldaten erhalten 10 ARW am Tag.
(3)Mit jeder weiteren Beförderung erhält man 0,50 ARW zusätzlich.
(4)Offiziere erhalten zusätzlich 0,25 ARW.
(5)Generäle ab dem Rang eines Generalleutnants erhalten 1 ARW zusätzlich.

§9. Reserve & Ersatzreserve
(1)Alle Grunddienstleistenden und Zeitsoldaten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst sind in der passiven Reserve. Im Kriegsfall werden sie reaktiviert.
(2)Soldaten die sich nach ihrer Dienstzeit zur aktiven Reserve melden, müssen zweimal im Jahr an einer Wehrübung teilnehmen.
(3)Alle Wehruntauglichen Personen sind der Ersatzreserve zuzuteilen und müssen im Kriegsfall Arbeitsdienste leisten.

Abschnitt II

§1. Zivildienst
(1)Bürger die in Abschnitt I §2. die Tauglichkeit zwischen WT 1 bis 3 haben, sind für den Zivildienst geeignet.
(2)Der Zivildienst dauert 10 Monate.
(3)Der Zivildienst ist eine nicht militärische Art der Wehrpflicht.
(4)Die Zivildienstleistenden unterstehen dem Sozialministerium.
(5)Sie leisten ihren Dienst in Sozialen oder Kulturellen Einrichtungen.
(6)Sollten sie binnen 2 Monate nach ihrer Einberufung keine Stelle gefunden haben, so bekommen sie eine zugewiesen.
(7)Die Verweigerung der Arbeit ist eine Straftat.
(8)Zivildienstleistende sind nach Beendigung ihre Dienstzeit in der Reserve und dürfen im Kriegsfall auch nur für den Sozialenbereich eingesetzt werden.
(9)Zivildienstleistende unterstehen dem Sozialministerium.

§2. Besoldung
(1)Zivildienstleistende erhalten, insofern die zuhause wohnen und keine Wohnung gestellt bekommen, 6 ARW, ansonst 5 ARW täglich.
(2)Zum Dienstende erhalten sie eine einmalige Zahlung von 400 ARW.

§3. Kriegsdienstverweigerung
(1)Um den Zivildienst antreten zu können muss man zuerst einen Kriegsdienstverweigerungsantrag (KDVA) stellen.
(2)Dieser Antrag sollte eine Begründung beinhalten, z.B. aus Erfahrungs- oder Gewissensgründen.
(3)Die Anträge sind in allen Fällen zu erlauben, es sei denn es fehlt eine genaue Begründung zur Verweigerung.
(4)Der Antrag wird dem Kriegsministerium zugeschickt.

Abschnitt III

§1. sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft



zu folgendem ändern:




Zitat: [color="red"]Militärgesetzbuch[/color]

§1. Präambel
Dieses Gesetz befasst sich mit der Armee und dem Ersatzdienst der föderalen Republik Andro.


Abschnitt I

[color="red"]§1. Berufsarmee
(1)Die androische Armee ist eine Berufsarmee.
(2)Jeder Bürger, der das 17. Lebensjahr vollendet hat und das 55. noch nicht erreicht , kann sich freiwillig zur Armee melden.
(3)Jeder Bürger, der als tauglich eingestuft wird, kann sich für 1,2,5,10 oder 15 Jahre verpflichten, oder auf Lebzeiten Soldat sein.
(4)Alle Soldaten müssen einen Monat nach Beginn ihrer Ausbildung einen Eid auf die Verfassung ablegen.[/color]
(5)Arbeitslose Bürger werden bevorzugt rektutiert.
(6)Schwangere Frauen und Mütter mit Kindern im Alter unter 3 Jahren werden [color="red"]nicht aufgenommen.[/color]
(8)Geistig Behinderte Menschen, Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder Behinderung die einen Kriegsdienst nicht ermöglichen sind [color="red"]von der Musterung ausgeschlossen.
(9)Die Truppenstärke teilt sich wie folgt auf:
Insgesamt: 350.000 Soldaten
Heer: 250.000
Marine:30.000
Luftwaffe: 20.000
Milizen: 50.000[/color]

§2. Tauglichkeit.
(1)Die Tauglichkeit der Armee hat [color="red"]3[/color] Stufen
(2)Diese werden von einem Militärarzt festgestellt.
-In einer sehr guten körperlichen Verfassung (Wehrtauglichkeit WT1)
-In einer guten körperlichen Verfassung (WT2)
[color="red"]-Wehruntauglich (WT3)[/color]
(3)Die Feststellung zur Tauglichkeit wird durch Sehtest, Hörtest, Urinprobe, Blutprobe, Prüfung der Gelenke, des Rückrades, des Muskelaufbaus, des Körpergewichts und der Körpergröße bestimmt.
(4)Personen ohne Brille und sehr guten Augen, guten Gehör, einem drogenfreien Urin und Blut, guten Gelenken, gutes Rückrad und sportlicher Statur, mit einem normalen Gewicht und der Größe zwischen 160 - 210 m sind WT1
(5)Personen mit Brille und/oder guten bis leicht sehbehinderten Augen, einem guten bis mittleren Hörtest, einer sauberen Urinprobe und Blutprobe, gute Gelenke, durchschnittliches Rückgrad und normalem Körperbau einem normalem Gewicht und einer Körpergröße von 160 - 210 m sind WT2 und nicht für alle Waffengattungen tauglich, aber für einige.
(6)Personen die nur mit Brille sehen können und ggf. ein Hörgerät haben oder schlecht hören, eine saubere Urinprobe haben, durchschnittliche Gelenke, ein eher mäßiges Rückgrad, einen akzeptablen Körperbau leichtes Über oder Untergewicht und zwischen 160 - 210 m sind oder bis zu 20 cm darüber oder darunter sind wehruntauglich. Sie [color="red"]können[/color] aber den Zivildienst leisten.
(7)Personen die in allen Tests versagen, einen schlechten Körperbau haben, chronisch Krank sind, nachweisbar Drogen nehmen und unter 140 oder über 230 m sind, sind komplett Wehruntauglich, auch für den Zivildienst. Im Falle eines Drogenverstoßes wird die Polizei eingeschaltet.

§3. Grunddienst
(1)Nach der erfolgreichen Musterung und nach dem 18. Lebensjahr[color="red"] folgt der Grundwehrdienst.[/color]
(2)Dieser dauert 12 Monate und umfasst [color="red"]6[/color] Wochen Grundausbildung und danach [color="red"]4[/color] Wochen Spezialausbildung.
(3)Der Grunddienst ist in allen Teilstreitkräften je nach Tauglichkeitsstufe leistbar.
(4)Nach 2 Wochen erfolgt die Vereidigung auf die Verfassung.
Diese lautet: [color="red"]“Ich gelobe hiermit feierlich,dass ich der Verfassung und der Republik ewige Treue schwöre und sie mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen werde. Ich wende meine Hand niemals gegen Wehrlose oder Unschuldige und schwöre meine Loyalität auf die Regierung und meine Vorgesetzten.[/color]
(5)Eidbruch oder Fahnenflucht ist eine Straftat.
(6)[color="red"]Auszubildende haben nicht das Recht Befehle zu verweigern, es sei denn, diese Verstoßen gegen dieses oder ein anderes Gesetz, insbesonders die Verfassung oder die Menschenrechte.[/color]
(7)Zum Dienstende hin erhalten die Grunddienstleistenden eine einmalige Zahlung von 400 ARW.


§4. Zeitsoldaten
(1)Man kann sich nach dem Grunddienst für [color="red"]2,5,10 oder 15[/color] Monate auf Zeit verpflichten.
(2)Ein vorheriger Ausstieg ist nur aus gesundheitlichen Gründen möglich.
(3)Zeitsoldaten haben ein Recht darauf, gewisse Befehle zu verweigern, sollten sie gegen ihr Gewissen verstoßen.

§5. Berufssoldat
(1)Nach der Grundausbildung kann man sich für sein ganzes Leben lang als Soldat melden.
(2)Ein Ausstieg ist jederzeit möglich.
(3)Berufssoldaten haben ein Recht darauf, gewisse Befehle zu verweigern, sollten sie gegen ihr Gewissen verstoßen.

§6. Allgemeines
(1)Die Armee wird niemals im Inland eingesetzt, es sei denn zur Unterstützung der inneren Kräfte, wie bei Naturkatastrophen, oder wenn die Polizei ihre Kapazitäten überschritten hat.
(2)Die Armee darf niemals gegen das Volk, besonders unbewaffnete Zivilisten, gerichtet werden.
(3)Das Militär führt ein eigenes Militärgericht der nur Soldaten unterstehen, wenn sie während ihrer Dienstzeit in ihrem Wehrbereich ein militärinternes Verbrechen begangen haben. Dieses wird von Generälen geleitet.
(4)Die Armee teilt sich in folgende Teilstreitkräfte
-Luftwaffe
-Heer und Milizen
-Marine
[color="red"]Die drei Oberbefehlshaber der Teilstreitkräfte bilden den Generalstab.[/color]
(5)Das Oberkommando hat den Oberbefehl über die gesamte Armee. [color="red"]Diesem sitzt der Verteidigungsminister und der Generalstab in Friedenszeiten, zzgl. der Ministerpräsident in Kriegszeiten vor. [/color]
(6)Der [color="red"]Verteidigungsminister[/color] verwaltet die Armee. Er prüft die Aufstellungen, Finanzierung, Logistik, Personal und Bedarf an Waffen und Fahrzeugen.
(7)Die [color="red"]Duma[/color] kontrolliert die Armee. Größere Einkäufe müssen von diesem genehmigt werden. Ebenso entscheidet es über Krieg oder Frieden oder doe Demobilisierung.
(8)[color="red"]Die Armee mobilisieren kann der Verteidigungsminister, sowie der Generalstab, im Kriegsfall ebenso der Ministerpräsident.[/color]
(9)[color="red"]Der Kriegsfall tritt ein, wenn eine fremde Macht Andro den Krieg erklärt, oder sich eine fremde Macht unerlaubt zutritt auf androischen Boden verschafft.
(10)Das Verteidigungsministerium und der Generalstab beschließen die Rangabzeichen.
(11)Der Verteidigungsminister ernennt die Oberbefehlshaber der Teilstreitkräfte.
(12)Zu den Milizen gehören alle Bürger die die Grundausbildung der Armee erfolgreich abgeschlossen und danach die Armee verlassen haben bzw. keine Zeitsoldaten mehr sind und sich freiwillig zur Miliz melden.Sie werden somit zur aktiven Reserve gezählt.
(13)Milizen halten alle 4 Monate für einen Tag Wehrübungen ab.
[/color]

§7. Bennenung und Titulierung
(1)Die Armee nennt sich offiziel [color="red"]"Streitkräfte der föderalen Republik Andro"[/color]
(2)Die Luftwaffe [color="red"]"Luftwaffe der föderalen Republik Andro" oder "Föderale Luftwaffe"[/color]
(3)Das Heer und die Milizen [color="red"]"Heer der föderalen Republik Andro" oder "Föderales Heer" und "Miliz der Republik"[/color]
(4)Die Marine [color="red"]"Marine der föderalen Republik Andro" oder Republikanische Marine"[/color]

§8. Besoldung
(1)Grunddienstleistende erhalten in ihrer gesamten Zeit des Dienstes 20 ARW am Tag.
(2)Zeitsoldaten und Berufssoldaten erhalten [color="red"]mindestens 60 ARW[/color] am Tag.
(3)Mit jeder weiteren Beförderung erhält man 2 ARW zusätzlich.
(4)[color="red"]Ab dem Rang eines Offiziers erhält man zusätzlich 1 ARW.[/color]
(5)Generäle ab dem Rang eines Generalleutnants erhalten 5 ARW zusätzlich.
[color="red"](6)Milizionäre erhalten für jeden Übungstag 100 ARW.[/color]

§9. Reserve & Ersatzreserve/ [color="red"]Wehrpflicht[/color]
(1)Alle Grunddienstleistenden und Zeitsoldaten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, sofern sie nicht zur Miliz gehen, sind in der passiven Reserve. Im Kriegsfall werden sie reaktiviert.
[color="red"](2)[/color]Alle Wehruntauglichen Personen sind der Ersatzreserve zuzuteilen und müssen im Kriegsfall Arbeitsdienste leisten.
[color="red"](3)Im Kriegsfall kann die Duma für die Dauer des Krieges die Wehrpflicht einführen.[/color]

[color="red"]§10. sonstiges[/color]
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft [color="red"]und ersetzt das Alte.[/color]


Zum einen wird die Wehrpflicht abgeschafft, da sie für uns einfach zu teuer ist und wir dazu auch einfach gar keine Notwendigkeit sehen. Eien Berufsarmee ist besser, moderner und auch flexiebler. Die Armeestärke wird von 500.000 auf 350.000 gesenkt. Das Gesetz wurde auch entschlagt und logischer gemacht. Die Befehlskrette ist nun auch klar.
Des weiteren wurde der Zivildienst abgeschafft, man kann ja ein FsJ ableisten.
Dagegen, die Wehrpflicht ist keinesfalls teurer als eine Berufsarmee, die fast genauso groß ist. Da kommt uns diese Lösung teurer.
Zitat:Original von Alexandra Sachipsadowna Kolesnikowa
Dagegen, die Wehrpflicht ist keinesfalls teurer als eine Berufsarmee, die fast genauso groß ist. Da kommt uns diese Lösung teurer.


Wieso? Eine kleinere flexiblere Armee schafft die Berufsarmee. Außerdem sparen wir an der ganzen Verwaltung für die Erfassung, wir sparen am Zivildienst und dadurch das es keine Zivildienstleistenden mehr gibt, entstehen neue Jobs im Sozial und Gesundheitswesen.

Die Wehrpflicht muss als obsolet abgeschafft werden. Die Armee ist so viel zu teuer.
Natürlich und wenn wir zack-zack die Wehrpflicht abschaffen, finden sich genügend Leute, die das machen wollen?

Und wenn es keine Zivildienstleistenden mehr gibt bricht unser Sozialsystem zusammen oder glauben Sie unsere Wirtschaft steht so gut da als das die Privatwirtschaft diesen Platz sofort ausfüllen könnte, das ist utopisch.

Außerdem ist eine Berufsarmee teurer, alleine wenn man z.B. das Gehalt zur Hand nimmt.
Zitat:Original von Alexandra Sachipsadowna Kolesnikowa
Natürlich und wenn wir zack-zack die Wehrpflicht abschaffen, finden sich genügend Leute, die das machen wollen?

Und wenn es keine Zivildienstleistenden mehr gibt bricht unser Sozialsystem zusammen oder glauben Sie unsere Wirtschaft steht so gut da als das die Privatwirtschaft diesen Platz sofort ausfüllen könnte, das ist utopisch.

Außerdem ist eine Berufsarmee teurer, alleine wenn man z.B. das Gehalt zur Hand nimmt.

Wir haben derzeit 500.000 Soldaten, davon sind 100.000 Wehrpflichtige.
So die fallen weg, wie weitere 150.000 Mann.
Wo bitte spart das kein Geld?

Und das Sozialsystem sollte dann eben, falls Bedarf besteht, kurzfristig subventioniert werden. Aber Zivildienstleistende nehmen einfach mögliche Stellen im Sozialwesen auch weg.
Wir haben nur 100.000 Wehrpflichtige per Anno?! Bei unserer Demographie und Bevölkerung?!
ich schaue mal grad nach...

wühlt in seinen Unterlagen


Ja es sind 100.000 Soldaten Quelle


Also mir ist es wichtig, dass die Armeestruktur klarer wird. Das hier ersichtlich ist, dass die Regierung den OB hat und die Duma etweilige Mobilisierungen rückgängig machen kann. Bisher war das ein Akt der Bürokratie.

Außerdem muss die Armeestärke gesenkt werden aus 2 Gründen

1. sie ist zu groß und zu teuer
2. wir sparen daher Geld
3. und können so besser die bestehenden Einheiten modernisieren
4. wir zeigen dem Ausland das wir keine Kriegstreiber sind, Abrüstung ist immer gut
Das ist doch verrückt? Wieviele junge kräftige Menschen werden da untauglich erklärt, das ist doch keine Wehrgerechtigkeit.

Wir verringern die Armee, behalten die Wehrpflicht bei und verringern den Anteil der Berufssoldaten.
Zitat:Original von Alexandra Sachipsadowna Kolesnikowa
Das ist doch verrückt? Wieviele junge kräftige Menschen werden da untauglich erklärt, das ist doch keine Wehrgerechtigkeit.

Wir verringern die Armee, behalten die Wehrpflicht bei und verringern den Anteil der Berufssoldaten.

Das wäre auch eine Lösung, aber mir liegt viel daran die Wehrpflicht abzuschaffen.
Sie kostet Geld und sie verhindert, dass junge Männer schnell studieren oder eine Ausbildung starten können....um ganze 2-3 Semester
Nun?
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