Androische Föderation

Normale Version: Zusammensetzung des Rates der Stämme
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Der Rat der Stämme ist das älteste Entscheidungsgremium des Großstammes der Almachen. Er setzt sich als allen Hauptstämmen zusammen, welche das Gebiet des Khanats Kleinpuranow- Almachistan besiedeln, jeweils aus den Stammesfürsten der genannten Stämme.
Jeder Stamm verfügt über eine Stimme, der Ratsobere (immer der vertreter der Semen) hat jedoch ein Vetorecht und im Gegensatz zu den anderen Stämmen zwei Stimmen.

Jedes zu beschließende Gesetz muß in vorletzter Instanz mit einfacher Mehrheit vom Stämmerat beschlossen werden, ehe es vom Khan unterzeichnet wird.

Im Stammesrat sind folgende Stämme vertreten:

1. Maskaren (Südalmachen)
2. Scherkeschen (Nordalmachen)
3. Hajdamaken (Kosakisch)
4. Stammesfreie