Androische Föderation

Normale Version: [Abstimmung] Aufhebung des Pressegesetzes
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Zitat: Presse & Mediengesetz

§1. Allgemeines
(1)Dieses Gesetz erlaubt es Medien, Verlagen und Rundfunkanstallten Nachrichten, Programme, Serien, Zeitungen und Magazine zu veröffentlichen, auszustrahlen und zu puplizieren.
(2)Alle gewerblich beim Wirtschaftsministerium gemeldeten Medienanstallten, Zeitungen und Verlage erhalten im Innenministerium eine Presselizenz.

§2. Presselizenz
(1)Um eine Zeitung zu veröffentlichen oder ein Rundfunkprogramm per Fernsehen oder Radio auszustrahlen, benötigt man eine Presselizenz.
(2)Diese Lizenz erhält man im Innenministerium und sie berechtigt einen, in ganz Andro im Bereich der Medien, tätig zu sein.
(3)Journalisten benötigen ebenfalls einen Presseausweiss um als Journalisten arbeiten zu können und zu Pressekonferenzen und weiteren Veranstalltungen zugelassen zu werden.
(4)Die Lizenzen sind unentgeldlich.
(5)Verlage, Sendeanstallten und Journalisten mit Lizenz, müssen sich stehts an die androischen Gesetze und die Verfassung handeln.
(6)Journalisten oder Medien, die gegen geltendes Recht, Gesetze oder die Verfassung verstoßen, müssen zuerst verwarnt werden. Reicht dies nicht aus, so kann ein Gericht ein zeiteiliges Berufs- oder Tätigkeitsverbot verhängt werden.

§3. Sendelizenz
(1)Um permanent Programm ausstrahlen zu können, benötigt man eine Sendelizenz.
(2)Die Lizenz kostet pro Stunde 100 ARW.
(3)Sie ist im Innenministerium erhaltbar.

§4. Verstöße
(1)Wer ohne Lizenz arbeitet macht sich straftbar.
(2)Rundfunkanstallten ohne Lizenzen gelten als Piratensender und sind verboten.
(3)Zeitungen und Magazine ohne Lizenz sind nicht zu veröffentlichen oder zu puplizieren.
(4)Alle Verstöße werden zur Anzeige gebracht und vor Gericht geahndet.

§5. Sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


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