Androische Föderation

Normale Version: [Aussprache] Strafverfolgung
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Zitat:Vertrag über die Zusammenarbeit in der Strafverfolgung

Präambel
Die hohen Vertragsstaaten Zarenreich Andro und das Gelbe Reich verpflichten sich zu einer Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und im Justizbereich.

§1 Informationsaustausch
[1] Die Staaten verpflichten sich zum Austausch von strafrechtlich relevanten Informationen, sofern sie Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartner oder sofern Personen, die im jeweils anderen Vertragspartnerland polizeilich gesucht werden, betreffen.
[2] Erhält einer der beiden Staaten Informationen über geplante oder ausgeführte gesetzeswidrige Handlungen im Vertragspartnerstaat, so müssen diese dem betreffenden Staat umgehend vorgelegt werden.

§2 Strafverfolgung
[1] Wird in einem der Vertragsstaaten eine Person, die im anderen Staat vermeintlich eine Straftat verübt hat und im jeweils anderen Vertragspartnerland polizeilich gesucht wird, gesichtet, ist diese Person umgehend festzunehmen und eine Nachricht darüber dem Partnerstaat mitzuteilen.
[2] Nach spätestens drei Tagen ist die betreffende Person an den betreffenden Staat auszuliefern.
[3] Hat die betroffene Person auch Straftaten in dem Land verübt, in dem sie festgenommen wurde, können sich die Staaten auf einen Prozessort verständigen.
[4] Beide Staaten liefern keine Personen aus, denen Tod oder Folter drohen könnten.
[5] Kein Staat ist dazu verpflichtet, seine eigenen Bürger auszuliefern. Das Gelbe Reich liefert keine Person aus, die dem chinopischen Volk angehört.
[6]Die Hohen Parteien beschließen außerdem, dass sie die Bürger des jeweils anderen nicht an Dritte sondern an ihr Heimatland ausliefern.

§3 Polizeieinsätze
Gemeinsame Polizeieinsätze sind mit beiderseitigem Einverständnis möglich.

§4 Juristischer Austausch
Um die Rechtsprechung der Partnerstaaten kennenzulernen, können die Staaten Juristenaustausche durchführen. Hierbei erhalten die Juristen durch Besuche von Verhandlungen Einblicke in das Rechtssystem des Gaststaates.

Meinungen?
Können wir abstimmen?
Unzulässig.

Kein Androide darf einfach so ausgeliefert werden. Entweder er hat sich vor androidischen geltenden Recht der Verletzung strafbar gemacht oder nicht.
In §2 Absatz 5 ist genau dies festgelegt, Gospodin Breschnew. Die Auslieferung eines androischen Staatsbürgers an andere Staaten wird es auch mit diesem Vertrag weiterhin nicht geben.
Wir stimmen ab