Androische Föderation

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Zitat:
Erweiterter Grundlagenvertrag zwischen dem Kaiserreich Thochalien und dem Zarenreich Andro

Präambel
Die beiden vertragsschließenden Parteien gehen mit diesem Vertrag den Weg der bilateralen Beziehungen für Frieden, Wohlstand und gute diplomatische Beziehungen ein.
Sie bemühen sich um den Erhalt des Friedens und den Ausbau der Kontakte.

§1. Annerkennung
(1)Das Zarenreich Andro und das Kaiserreich Thochalien erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
(2)Die bestehenden Grenzen gelten als unverletzlich und unveränderbar.
(3)Beide Staaten erheben keine Ansprüche auf das Territorium des anderen.

§2. Botschaften
(1)Beide Staaten beschließen den Austausch von Botschaftern.
(2)Den Botschaftern werden Botschaftsgebäude zur verfügung gestellt.
(3)Botschafter, deren Personal und die Botschaft genießt diplomatische Immunität.

§3. Neutralität & Status
(1)Beide Staaten garantieren, dass sie keinen kriegerischen Akt gegen die andere Partei planen oder führen werden, weder direkt noch indirekt.
(2)Beide Partein versichern, dass sie keine Dritten zu einem Krieg gegen die jeweils andere Partei aufrufen oder unterstützen werden.
(3)Beide Staaten steht es frei, dem anderen Staat auf dessen Bitte Hilfe in Form von Hilfsgütern oder humanitären Aktionen zu leisten.
(4)Beide Parteien stehen der jeweils anderen stehts neutral gegenüber, der Status wird auf neutral gesetzt.

§4. Innenpolitik
(1)Beide Staaten mischen sich nicht in die Innenpolitik des jeweils anderen ein, es sei denn, es ist erwünscht.
(2)Beide Staaten führen keine Geheimdienstoperationen auf dem Territorium des anderen durch.

§5. Kultur & Tourismus
(1)Beide Staaten veranlassen die Förderung von Kultur des jeweils anderen iim eigenen Land und den Tourismus.
(2)Beide Staaten verzichten auf Visas, ansonst gelten die nationalen Bestimmungen.
(3)Beide Staaten beschließen die Förderung von Schüler und Studentenaustauschprogrammen.

§6. Wirtschaft
Beide Staaten beschließen im Rahmen der jeweiligen nationalen Bestimmungen und der jeweiligen Wirtschaftslage, dem Handel mit der jeweils anderen Partei förderlich zu unterstützen.


§7. Sonstiges
(1)Dieser Vertrag tritt mit der beidseitigen Ratifizierung und Unterzeichnung in Kraft.
(2)Er ist gültig, bis eine der beiden Parteien ihn kündigt oder beide Parteien ihn ändern wollen.
(3)Eine Kündigung muss begründet werden und benötigt eine zwei wöchige Laufzeit.


Stimmen sie mit

ja
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enthaltung

Dauer: 5 Tage oder erreichen der absoluten Mehrheit
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Angenommen