Androische Föderation

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Zitat:
Handelsvertrag
zwischen
dem Zarenreich Andro und der USSRAT



§1. Präambel
Dieser Vertrag soll die Handelsmöglichkeiten zwischen Andro und der USSRAT verbessern und ein Näherbringen der Vertragspartner gewährleisten.

§2. Zölle
(1)Das Zarenreich Andro und die USSRAT verzichten auf jeglich Zölle zwischen den Staaten. Ausnahmen bilden Kriegsmaterial, Waffen und andere Produkte, die den Bevölkerungen Schaden könnten.
(2)Zollfrei sind auch die wirtschaftlichen Handlungen von Privatfirmen die im Zarenreich Andro oder in der USSRAT den Hauptsitz haben.

§3. Wechselkurs
Der Wechselkurs der androischen und der Währung der USSRAT ist individuell. Sollte jedoch die eine Währung instabil werden, so kann das betroffene Land zur Stabilisierung die Wirtschaft des anderen Staates mit einbeziehen.

§4. Visa

(1) Jeder Bürger der USSRAT darf ohne Visa das Zarenreich Andro bereisen. Ausweise dürfen verlangt werden.
(2) Jeder Bürger des Zarenreichs Andro darf die USSRAT ohne Visa bereisen. Ausweise dürfen verlangt werden.
(3) Verbrecher und Gesuchte Bürger des einen Vertragspartner sind im Land des anderen Vertragspartner genau so zu verhaften und anschliessend auszuliefern.
(4) Bürger beider Vertragspartner können vom anderen Vertragspartner zur „Person non Grata“ erklärt werden.

§5. Sonstiges

(1) Die USSRAT und das Zarenreich Andro verpflichten sich Sprachkurse der jeweilig anderen Sprache an Universitäten anzubieten, um das Studium der anderen Kultur zu fördern.

§6. Kündigung
Dieser Vertrag kann mit einer zweiwöchigen Frist einseitig und mit Begründung gekündigt werden.

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Erinnerung
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Angenommen