Androische Föderation

Normale Version: [Aussprache] Reichsschul- und Unterrichtsgesetz
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Zitat:
Reichsschul- und Unterrichtsgesetz

Präambel:
Dieses Gesetz definiert das Schulsystem des Zarenreichs Andro sowie die Modalitäten des Unterrichts.


§1. Schulrecht und Schulpflicht
[1] Jeder androische Bürger hat das Recht sich zu bilden und weiterzubilden.
[2] Für Kinder und Jugendliche ist der Schulbesuch bis zum Abschluss der 9. Klasse obligatorisch.

§2. Aufgaben der Schuleinrichtungen
[1] Androische Schulen haben den Auftrag die Jugendlichen und Kinder zu bilden.
[2] Schulen sind verpflichtet ihren Schülern Grundkompetenzen für ihr späteres Leben in der Gesellschaft Andros zu vermitteln.
[3] Schulen müssen ihren Schülern im Sinne der androischen Verfassung zum demokratischen Verständnis zu bilden.

§3. Bildungskompetenzen
Jegliche Bildungskompetenz liegt beim Staat. Er stellt die Gebäude, das Personal und die nötigen Materialien zur Verfügung.

§4. Primarstufe
[1] Die Primarstufe beginnt mit der 1. Klasse und endet mit der 5. Klasse.
[2] Während dieser Zeit werden den Schülern grundlegende Kenntnisse in den Bereichen regionale Sprache , Mathematik, Sachkunde, Kunst und Kultur und Sport vermittelt.
[3] Als so genannte Elementarfächer gelten hierbei die regionale Sprache und Mathematik. Als so genannte Beifächer gelten Sachkunde, Kunst und Kultur und Sport.
[4] Elementarfächer müssen jeweils mindestens 3 Schulstunden die Woche unterrichtet werden, Beifächer jeweils 2 Schulstunden die Woche.
[5] Am Ende der Primarstufe treten die Schüler in die Sekundarstufe ein.

§5. Sekundarsufe
[1] Die Sekundarstufe beginnt mit der 6. Klasse und endet mit der 9. Klasse.
[2] Während dieser Zeit werden den Schülern erweiterte Kenntnisse in den Bereichen ihrer regionalen Sprache , Mathematik, Kunst und Kultur und Sport vermittelt. Als weitere Fächer kommen als Pflichtfach androische Sprache , eine Fremdsprache, die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Physik und Chemie sowie die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Geschichte und Staatskunde dazu. Weitere Fächer können individuell von den Schulen angeboten werden.
[3] Zu den Elementarfächern gehören hierbei die Fächer regionale und androische Sprache , Mathematik sowie die Fremdsprache. Zu den Beifächern gehören die Fächer Kunst und Kultur, Biologie, Physik, Chemie, Geschichte, Staatskunde sowie Sport.
[4] Elementarfächer müssen mindestens 3 Schulstunden die Woche, Beifächer jeweils 2 Schulstunden die Woche unterrichtet werden.
[5] Leistungsschwache Schüler erhalten pro Woche einen Zusatzunterricht von 2 Schulstunden die Woche.
[6] Am Ende der Sekundarstufe treten die Schüler entweder in die Gymnasialstufe ein oder beginnen eine Ausbildung.

§6. Gymnasialstufe
[1] Die Gymnasialstufe beginnt mit der 10. Klasse und endet mit der 12. Klasse.
[2] In de Gymnasialstufe sollen die Schüler wissenschaftliche Kompetenzen für eine zukünftige Arbeit an Universitäten erhalten.
[3]Am Anfang der Gymnasialstufe wählen die Schüler 4 Schwerpunktfächer aus den angebotenen Fächern in der Sekundarstufe. Zu den Fächern muss entweder Androische Sprache oder eine Fremdsprache sowie Mathematik gehören. Die nicht gewählten Fächer gelten als Beifächer. Je nach Wahl ist hierbei androische Sprache oder eine Fremdsprache obligatorisch. Als zusätzliches Fach kann eine weitere Fremdsprache gewählt werden.
[4] Die vier Schwerpunktfächer müssen mindestens 4 Schulstunden pro Woche, die Beifächer mindestens 2 Schulstunden die Woche unterrichtet werden.

§7. Berufsschulen
[1] Parallel zur Berufausbildung wird die Berufsschule besucht.
[2] Ziele der Berufsschulen ist es den Auszubildenen weiterführende Kentnisse in der Fächer der Sekundarstufe sowie speziellen handwerklichen oder kaufmännischen Fächern zu geben.
[3] Schwerpunktsetzungen von Berufschulen sind möglich.

§8. Sonderschulen
[1] Die Sonderschule kann von Schülern besucht werden, bei denen eine Lernbehinderung oder eine gestige Behinderung festgestellt wurde.
[2] In der Sonderschule wird angepasst an ihre Behinderungen der Schüler der normale Schulstoff unterrichtet.

§9. Prüfungen
[1] Prüfungen dienen zur Feststellung, ob die im Lehrplan festgelegten Lernziele erreicht wurden.
[2] Die Hochschulzulassungsprüfung entscheidet darüber, ob der Schüler seine Zulassung zur Hochschule erhält. Sie besteht aus schriftlichen Prüfungen in drei der Schwerpunktfächer und einer mündlichen Prüfung im vierten Schwerpunktfach.

§10. Curricularkommission
[1] Curricula geben die angestrebten Grundbildungsziele vor.
[2] Auf Grundlage des Reichsschul- und Unterrichtsgesetzes sind von einer Curricularkommission reichsweit gültige Curricula zu erstellen.
[3] An der Curricularkommission können Lehrer, Eltern, Schülervertreter, sonstige Vertreter schulnaher Einrichtungen, Bildungsexperten und Mitarbeiter des Bildungsministeriums teilnehmen.
[4] Curricula sind offen zu gestalten. Sie lassen den Lehrern Handlungsfreiraum und ermöglichen schülerorientierten Unterricht. Der Schüler wird als Subjekt der Lernprozesse gesehen.
[5] Curricula machen keine Aussagen über die Unterrichtsmethoden und ermöglichen somit offene Unterrichtsformen.

§11. Sonstiges
[1] Eine Schulstunde im Sinne dieses Gesetzes besteht aus 45 Minuten.
[2] Eine Schulklasse besteht aus maximal 25 Schülern. Sollte ein Jahrgang mehr Schüler aufweisen, so wird die Klasse geteilt.
[3] Die Ausstattung der Schulen, sowie der Kauf von Lehrnmitteln, werden mit öffentlichen Mitteln finanziert.
[4] Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Pflicht. Sollte ein Schüler unentschuldigt fehlen, können nötige Maßnahmen durch die Klassenleitung eingeleitet werden.
[5] An jeder Schule müssen jeweils ein Schularzt und ein Schulpsychologe angestellt sein.
[6] Der Staat sicher den Schülern einen Schulbus zu, soweit sie weiter als 2km von der Schule entfernt wohnen.

§12. Schulen freier Trägerschaft
[1] Neben staatlichen Schulen sind Schulen freier Trägerschaft zuzulassen, sofern sie einen Staatsvertrag unterschrieben haben.
[2] Mit dem Staatsvertrag verpflichtet sich der Träger der Schule, §1, §2, §8, §9, §10 des Reichsschul- und Unterrichtsgesetz im gleichen Umfang wie staatliche Schulen zu beachten und einzuhalten.
[3] Privatschulen können beim Ministerium für Bildung eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die Unterstützung beträgt maximal 75% der Kosten pro Schüler, die an staatlichen Schulen von öffentlichen Geldern bezahlt werden würden.
[4] Schulen freier Trägerschaft, können zusätzlich Spenden annehmen, sowie Schulgebühren verlangen, um die kompletten Kosten zu Decken.

§13: Schlussbestimmungen:
[1] Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Bildungsgesetz außer Kraft gesetzt.
[2] Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

Frau Wislowa hat das Wort
Vielen Dank.

Herr Präsident,
Sehr geehrte Abgeordnete,

wie im Koalitionsvertrag festgelegt, hat sich das Kulturministerium dem Bildungsgesetz angenommen und es für die Zukunft erneuert. Dieser erste Entwurf, das Reichsschul- und Unterrichtsgesetz bildet nun den ersten neuen starken Pfeiler einer allgemeinen Bildung für die androischen Kinder und Jugendlichen.

Bei der Erneuerung des Bildungsgesetz haben wir vor allem auf eine lange Gemeinschaftsschulzeit gesetzt. Bis zur 9. Klasse erhalten die Schüler gemeinsam Unterricht. Leistungsschwache Schüler werden sogar zusätzlich mit einem zweistündigen Förderunterricht so gefördert, dass sie Stoff, mit dem sie im regulären Unterricht nicht zurechgekommen sind, wiederholen und festigen können.

Nach der neunten Klasse steht es den Schülern dann frei, ob sie einen hochschulvorbereitende Bildungsweg mit dem Wechsel in die Gymnasialstufe oder eher einen berufsvorbereitenden Weg mit dem Wechsel in die Ausbildung und auf eine Berufsschule einschlagen wollen.

Des Weiteren haben wir zahlreiche Zusatzregelungen eingeführt, die die Rahmenbedingungen des Lernens und der Schulzeit für die Schüler vereinfachen und unterstützen. Hierz zählt zum einen die Einstellung von Kinder- und Jugendpsychologen, die die Schüler bei Problemen unterstützen oder auch die Zusicherung eines Schulbusses für Schüler, die weiter als 2km von der Schule entfernt wohnen, sodass ihnen der Weg zur Schule vereinfacht wird. Gerade bei Schülern, die in ländlichen Regionen leben, wird diese Regelung, den Schulweg vereinfachen und vor allem sicherer machen. Zuletzt gehört zu diesen Regelungen auch der Kampf gegen Schulverweigerer.

Ein weiteres Gesetz zur Festlegung der Rahmenbedingungen von Hochschulen wird derzeit noch im Ministerium überarbeitet und in naher Zukunft diesem hohen Haus zur Beratung vorgelegt. Somit haben wir die nötigen Reformen des Bildungsgesetzes erfolgreich geschafft.

Da das von der Regierung ein ausgeglichenes und vor allem mit den oben erwähnten Regelungen ein sinnvolles Gesetz ist, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.
fp
Die Liste Guorwitscht lehnt diesen Gesetzesvorschlag ab.
Im Zuge einer klaren rechtlichen Defintion im Bildungsbereich wäre es angebracht endlich zu erkennen, dass jeder Menschn individuell ist und unterschiedliche Stärken und Schwächen hat. Die ARP hält aber weiterhin an der menschenverachtenden Ideologie des Einheitsmenschen fest und möchte alle Kinder in eine Schulform pressen, ja Einsperren.
Sie wollen Kinder in ihrer Entwicklung hemmen und zum uniformen Staatsbürger erziehen. Sie wollen, dass dieses Land nie in der Lage sein wird durch sein Schulsystem Eliten heranzubilden und schwächen damit massiv die heimische Wirtschaft und den Standort Andro. Sie erweisen den Menschen hier einen Bärendienst, nur um ihre falsche Ideologie durchzupeitschen.
Dieses Spiel, welches auf dem Rücken der zukünftigen Generationen ausgetragen wird, werden wir nicht mitmachen. Wir sprechen uns klar für die Freiheit und gegen die verbrecherische Zwangseinheitsschule aus!
Die Einheitsschule hat nur Vorteile, Herr Guorwitsch. Zum einen können die guten Schüler den weniger guten Schülern beim Lernen helfen und so ihre eigenen Stärken entdecken und weiter fördern. Des weiteren wollen wir nicht der Wirtschadt schaden, sondern bilden nach den gemeinsamen neun Schuljahren die Schüler nach ihren eigenen Neigungen - ob wissenschaftlich-theoretisch oder handwerklich-praktisch - aus. Sodass sie auch einen eigenen Weg einschlagen können. Wir zwingen als niemandem einen Beruf oder Weg auf.
Wir werden nicht doe unsoziale Methode des 3 Gliedrigen Schulsystems anwenden. Andro hatte schon seit dem es staatliche Schulen gibt die Einheitschule.
Unter dem Absolutismus, unter dem Sozialismus und jetzt auch noch.
Wem das nicht passt, schickt seine Kinder auf Privatschulen.
Aber wir förden jeden gleich und zugleich individuell.
Wenn wir die Kinder so früh schon trennen, dann steigen die sozialen Spannungen.
Andro fährt mit dem System gut, so war es schon immer und wird es auch immer bleiben.
Sie stellen hier Ihre eigene Ideologie und das Argument der Tradition vor jeglichen gesunden Menschenverstand und schaden damit weiterhin der Generation von jungen Menschen in diesem Land. Sie versündigen sich an den Interessen und an der Zukunft Andros, nur um Ihre falschen Vorstellungen in der Bildungspolitik durchbringen zu können. Auch hier versagen Sie erneut auf ganzer Linie, Herr Axelrod.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen stumpfen Populismus abstellen könnten. Rolleyes
Schließlich wollen wir hier auf vernüftiger Art miteinander umgehen.

Wir haben die Vorteile der Gemeinschaftsschule erläutert. Wir haben auch erläutert, dass Schüler - nachdem sie dort gemeinsam den Unterricht besucht haben - die Wahl für ihre Zukunft bekommen. Wir zwingen niemanden eine handwerklich Lehre bzw. eine akademische Ausbildung zu absolvieren, wenn dies nicht ihren Neigungen entspricht.

Ihr Populismus zeigt, dass Sie die Vorteile entweder nicht sehen können oder wollen. Egal was der Fall ist, sollten Sie sich darüber Gedanken machen.
Zumal auch der Schulweg dank unseres Einwandes gerelgetl wurde. Nach meiner Auffassung sind alle Menschen gleich. Es gibt keinen besseren oder schlechteren, natürlich streben wir auch die Vermittlung an. Dennoch sind in diesem Gesetzt auch Fördermöglichkeiten genannt und die Tatsachen, die Frau Wislowa vorgebracht hat, sind nachvollziehbar. Zudem stelle ich mir so langsma die Frage, warum bei Ihnen alles immer "verbrecherisch" ist, was die Anderen machen? Die Volksunion steht hinter diesem Gesetz.
Wir stimmen dann binnen 24 h ab wenn keine Fehler im Gesetz auftreten.
Da Herr Gurowisch sowieso kein Programm hat außer zu kritisieren und das unkonsturktiv, macht eine Diskussion sowieso keinen Sinn.

Nein, er will ein hunderte Jahre altes System ändern, und dann hoffen, dass alles besser wird.

Das er sich aber nicht mal in Dreibürgen umieht, dass Hauptschulen eine Quelle der sozialen Unterschricht sind...nein danke!
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