Androische Föderation

Normale Version: Brief aus Ratharia
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Zitat:Grundlagenvertrag zwischen dem Ratharischen Reich, dem Zarenreich Andro
Beglaubigt und Garantiert durch das Kaiserreich Dreibürgen




§1. Status Quo

1) Das Ratharische Reich und das Zarenreich Andro, stellen den diplomatischen Status Quo wieder her.
2) Der momentane Status soll nicht in weitere Verträge einfließen.


§2. Anerkennung

1) Das Ratharische Reich und das Zarenreich Andro erkennen einander als souveräne Staaten an.
2) Die Nationen stellen Ihre Beziehung mindestens auf neutral.
3)Die Vertragspartner erkennen die Grenze und das Territorium des jeweils anderen als unverletzlich an.


§3. Militär

1) Das Ratharische Reich und das Zarenreich Andro verpflichten sich, sich nie mit ABC-Waffen anzugreifen.
2)Das Ratharische Reich und das Zarenreich Andro verpflichten sich zu nachhaltigen Rüstungsgesprächen, bei der beide Nationen einer Abrüstung der Truppenstärke übereinkommen.


§4. Friedensgarantien

1) Das Kaiserreich Dreibürgen verpflichtet sich, in der Region Andro/Ratharia als Friedensgarant aufzutreten und beide Nationen im Falle eines Angriffes zu verteidigen.
2) Das ratharische Reich und das Zarenreich Andro verpflichten sich, dem Kaiserreich Dreibürgen im Falle eines Angriffes humanitäre Hilfe zu leisten.
3) 2) gilt auch für Andro und Ratharia, sollte eines dieser beiden Länder von einem Aggressor angegriffen werden.


§5. Neutralitätsvereinbarung

1) Die Vertragsparteien verpflichten sich für die Dauer dieses Vertrages, dass keinerlei feindselige, kriegerische oder sonstige militärische Aktionen gegen das andere Vertragsland starten oder durchführen werden.
2) Beide Vertragsstaaten garantieren, dass sie keiner Dritten Macht Unterstützung in jeglicher Form zukommen lassen, sollte diese gegen Andro oder Ratharia Krieg führen.
3) Ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Regierung des jeweiligen anderen Staates ist es weder Andro noch Ratharia gestattet, die Grenze zum Vertragspartner mit militärischen oder polizeilichen Einheiten zu überschreiten.
4) Sollte es zu einer Grenzverletzung kommen, so sind die übergetretenen Einheiten zu entwaffnen und internieren.


§6. Botschaften und Kontakte

1) Die Vertragspartner führen eine direkte und abhörsichere Telefonleitung zwischen den Amtssitzen des androischen Premierministers und des ratharischen Präsidenten ein.
2) Beide Vertragspartner gestehen dem anderen eine exterritoriale Botschaft im eigenen Land zu.
3) Probleme, Spannungen und Konflikte die beide Staaten oder die Region betreffen, werden von Diplomaten, den Außenministern oder den Regierungs-/Staatschef geklärt.


§7. Schlussbestimmung

1) Dieser Vertrag tritt durch die Unterzeichnung durch das Ratharische Reich und das Zarenreich Andro in Kraft, sowie durch die Gegenzeichnung durch das Kaiserreich Dreibürgen.
2) Er kann von einer Seite mit Begründung und mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
3) Er ersetzt den alten Vertrag.

Alexander Newski
[Bild: ubildphpxz6.jpg]
i.A. des Zaren
der Regent

Für das Ratharische Reich:
[Bild: unterschrkv1.png]
Heinrich von Fürstenburg-Senne
komm. Reichspräsident

Von Ratharia ratifiziert
Gut es fehlt dann nur noch Dreibürgen